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ID:17106
Type:L/documents; literature
Area:ZI/Zahlungsverkehr: international, grenzüberschreitend
Keywords:Überweisungen; Überweisungsverkehr; Zahlungsverkehr,grenzüberschreitender; EG-Richtlinien
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Göbel, Karin
Title:Überblick zum erweiterten Pflichtenkreis der Kreditinstitute aufgrund der EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1832
Publishing date:09/27/1997
I. Die Initiativen der EU-Kommission auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Über das Richtlinienvorhaben ist in Brüssel viele Jahre gerungen worden.
Bereits im Jahre 1990 hat die Europäischen Kommission ein sog. Grünbuch "Zahlungsverkehr im Binnenmarkt" vorgelegt, in dem die Leitlinie formuliert wurde, daß Zahlungen innerhalb der Europäischen Union ebenso effizient und kostengünstig abgewickelt werden sollten, wie innerhalb eines Mitgliedsstaates. Über die künftige Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs im Europäischen Binnenmarkt setzte die Kommission daraufhin zwei Arbeitsgruppen ein (bestehend aus Vertretern des europäischen Kreditgewerbes auf der einen und Verbraucherschutzorganisationen auf der anderen Seite), deren Ergebnisse in einem Schlußbericht mit dem Titel "Erleichterungen für grenzüberschreitende Zahlungen - die Grenzen fallen, Arbeitsprogramm der Kommission" zusammengefaßt und im März 1992 veröffentlicht wurden.
(...)
Nach Abschluß des Vermittlungsverfahrens haben sich Parlament und Ministerrat auf einen Kompromiß in Form der verabschiedeten Richtlinie geeinigt, die im wesentlichen folgende Regelungen vorsieht:
- Transparenzvorgaben
(schriftliche Angaben für den Kunden zur Überweisungsdauer, Provisionen und Gebühren vor und nach der Durchführung eines Überweisungsauftrages)
- Festlegung der Überweisungslaufzeit
- Erstattungspflicht für fehlgeschlagene Überweisungen
(sog. Money-Back-Garantie).

Zusammenfassung
Die deutsche Kreditwirtschaft wird mit der Richtlinie in dieser Form in der Praxis zurecht kommen. Es haben sich bereits neue Zahlungsverkehrssysteme zur Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen am Markt entwickelt, die eine leistungsfähigere, preiswertere und transparentere Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs gewährleisten. Dieser Prozeß wird im Wettbewerb der verschiedenen Systeme sicherlich auch weiter vorangetrieben werden. Vorgaben für feste Überweisungslaufzeiten und Preise können letztlich nur durch entsprechende Vereinbarungen der beteiligten Institute verbindlich zugesagt werden. Da bilaterale Vereinbarungen in der Praxis nur mit einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern möglich sind, müssen multilaterale Vereinbarungen über interchange fees getroffen werden, was wieder zu kartellrechtlichen Problemen führt. Daher dürfen dafür keine unüberwindlichen Barrieren durch das europäische Wettbewerbsrecht aufgestellt werden.
Aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft ist die Frage berechtigt, ob die Richtlinie mit der Garantiehaftung und der Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Standards der richtige Weg ist, um langfristig zu einer Verbesserung der Effizienz des europäischen Massenzahlungsverkehrs zu kommen. Denn durch die Richtlinie wurde für Länder mit weniger effizient arbeitenden Zahlungsverkehrssystemen kein Anreiz zur Verbesserung ihrer nationalen Systeme geschaffen, da die Garantiehaftung immer das erstbeauftragte Institut, also den "Falschen" trifft. Hier wäre der bessere Weg, statt weiterer Reglementierungen, regionale Defizite der Zahlungsverkehrssysteme in Europa auszugleichen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/97. Last changed: 01/12/97.
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