FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(17096)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:17096
Type:L/documents; literature
Area:UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung; zxKI/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Insolvenzordnung; Insolvenzverfahren; Insolvenzordnung; Insolvenzen; Unternehmen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Uhlenbruck, Wilhelm
Title:Insolvenz als Umverteilungstatbestand?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:811-812
Publishing date:05/04/1996
Unbedingte Voraussetzung einer intakten Wirtschaft ist ein funktionierendes Insolvenzrecht. Die Wirtschaftsordnung der BRD beruht auf dem Prinzip, durch Erhaltung von leistungsfähigen und durch Eliminierung der leistungsschwachen, nicht lebensfähigen Unternehmen letztlich eine optimale Konsumentenversorgung anzustreben. Nicht nur hohe Insolvenzziffern, sondern auch eine Vielzahl von nicht eröffneten Verfahren lassen Zweifel daran aufkommen, ob Unternehmenszusammenbrüche immer das Resultat eines funktionsfähigen marktwirtschaftlichen Sanktionssystems sind, sich also noch im Rahmen der Auslese unproduktiver Produktionsprozesse halten oder aber schon auf Funktionsstörungen des Sanktionssystems hindeuten. Schließlich fragt es sich, welchen Prozentsatz an Insolvenzen eine Volkswirtschaft verkraften kann, ohne selbst Schaden zu nehmen. Hohe Insolvenzziffern und geringe Quoten in Insolvenzverfahren erwecken zwangsläufig Begehrlichkeiten, die zwar unter politischen und sozialen Gesichtspunkten verständlich erscheinen, im Rahmen einer Gesamtvollstreckung als Haftungsverwirklichung aber zu einer vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung nicht mehr gedeckten "Reichstumsverschiebung" (Umverteilung" führen. Der Deutsche Bundestag hat am 21. April 1994 eine Insolvenzordnung nebst Einführungsgesetz beschlossen, die am 1. Januar 1999 in Kraft treten wird. Schon 1978 hatte der damalige Bundesminister der Justiz Dr. J. Vogel anläßlich der konstituierenden Sitzung der Kommission für Insolvenzrecht darauf hingewiesen, daß der Insolvenzfall nicht mehr lediglich als Angelegenheit zwischen Gläubiger und Schuldner begriffen werden könne. Vielmehr seien in der heutigen eng ineinander verzahnten und miteinander verflochtenen Wirtschafts- und Arbeitswelt auch die allgemeinen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu erkennen und zu bewerten.
(...)
Auf Hans Hanisch ist die Feststellung zurückzuführen, die Banken betrieben eine "overcrediting" und dieses führe zu einem "overtrading". Und ich möchte hinzufügen: Dieses overtrading führt in der wirtschaftlichen Rezession unweigerlich zu einem "overkilling". Schon in den Motiven zur Konkursordnung heißt es, die Quelle aller Konkurse seit der Kredit. Schafft man den Kredit ab, gibt es keine Konkurse mehr.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 01/12/97. Last changed: 01/12/97.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.