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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17096 | Type: | L/documents; literature | Area: | UI/KMU: Unternehmensinsolvenzen, Insolvenzverfahren, Inkasso, Schuldenbeitreibung; zxKI/nach Konvertierung II per Hand | Keywords: | Insolvenzordnung; Insolvenzverfahren; Insolvenzordnung; Insolvenzen; Unternehmen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Uhlenbruck, Wilhelm | Title: | Insolvenz als Umverteilungstatbestand? | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 811-812 | Publishing date: | 05/04/1996 | Unbedingte Voraussetzung einer intakten Wirtschaft ist ein funktionierendes Insolvenzrecht. Die Wirtschaftsordnung der BRD beruht auf dem Prinzip, durch Erhaltung von leistungsfähigen und durch Eliminierung der leistungsschwachen, nicht lebensfähigen Unternehmen letztlich eine optimale Konsumentenversorgung anzustreben. Nicht nur hohe Insolvenzziffern, sondern auch eine Vielzahl von nicht eröffneten Verfahren lassen Zweifel daran aufkommen, ob Unternehmenszusammenbrüche immer das Resultat eines funktionsfähigen marktwirtschaftlichen Sanktionssystems sind, sich also noch im Rahmen der Auslese unproduktiver Produktionsprozesse halten oder aber schon auf Funktionsstörungen des Sanktionssystems hindeuten. Schließlich fragt es sich, welchen Prozentsatz an Insolvenzen eine Volkswirtschaft verkraften kann, ohne selbst Schaden zu nehmen. Hohe Insolvenzziffern und geringe Quoten in Insolvenzverfahren erwecken zwangsläufig Begehrlichkeiten, die zwar unter politischen und sozialen Gesichtspunkten verständlich erscheinen, im Rahmen einer Gesamtvollstreckung als Haftungsverwirklichung aber zu einer vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung nicht mehr gedeckten "Reichstumsverschiebung" (Umverteilung" führen. Der Deutsche Bundestag hat am 21. April 1994 eine Insolvenzordnung nebst Einführungsgesetz beschlossen, die am 1. Januar 1999 in Kraft treten wird. Schon 1978 hatte der damalige Bundesminister der Justiz Dr. J. Vogel anläßlich der konstituierenden Sitzung der Kommission für Insolvenzrecht darauf hingewiesen, daß der Insolvenzfall nicht mehr lediglich als Angelegenheit zwischen Gläubiger und Schuldner begriffen werden könne. Vielmehr seien in der heutigen eng ineinander verzahnten und miteinander verflochtenen Wirtschafts- und Arbeitswelt auch die allgemeinen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu erkennen und zu bewerten. (...) Auf Hans Hanisch ist die Feststellung zurückzuführen, die Banken betrieben eine "overcrediting" und dieses führe zu einem "overtrading". Und ich möchte hinzufügen: Dieses overtrading führt in der wirtschaftlichen Rezession unweigerlich zu einem "overkilling". Schon in den Motiven zur Konkursordnung heißt es, die Quelle aller Konkurse seit der Kredit. Schafft man den Kredit ab, gibt es keine Konkurse mehr. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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