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ID:17094
Type:L/documents; literature
Area:KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring)
Keywords:Kredite; Kreditvergabepraxis; Kreditinstitute; Kreditrisiko; Beteiligungen; Kreditinstitute; Bankensicherheit; Kredite; Kooperationen
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Sittmann, Jörg
Title:Kreditunterbeteiligungen von Banken
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:469-475
Publishing date:03/16/1996
Einleitung
Das Rechtsinstitute der Kreditunterbeteiligung ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Trotzdem wird es im Rahmen der Privatautonomie von den Vertragspartnern zur Regelung ihrer Interessen seit vielen Jahren eingesetzt. Vertragspartner eines Unterbeteiligungsvertrags sind in der Regel Banken. Bei einem Kreditunterbeteiligungsvertrag überträgt ein Bank (Hauptbeteiligte) einen Teil ihrer Kreditforderung (Quote) gegen einen Darlehensnehmer einer weiteren Bank (Unterbteiligte). Da eine Unterbteiligung sowohl an einem Einzelkredit als auch an einem Konsortialkreditanteil eingeräumt werden kann, ist die oftmals verwendete Definition "Beteiligung an einer Beteiligung" für die Kreditunterbeteiligung nicht ganz zutreffend.
(...)
Aber nicht nur der steigende Kreditbedarf macht Unterbteiligungen notwendig, auch der Gedanke der Kreditinstitute, die Qualität ihrer Kreditportfolios zu verbessern und nicht nur die Einzelkreditvergabe im Auge zu haben, sondern unter Portfoliogesichtspunkten eine Strukturierung des gesamten Kreditvolumens vorzunehmen, haben dazu geführt, daß es z.B. aus Überlegungen der Branchenparität sinnvoll sein kann, anderen Banken Unterbeteiligungen an bereits eingegangenen Risiken einzuräumen. Hinzukommen können Erwägungen aufgrund bankenaufsichtsrechtlicher oder bankinterner Höchstgrenzen die Kreditvergabe an einzelne Darlehensnehmer einzuschränken.
Die Kreditunterbeteiligung wird auch zur Risikosteuerung und -begrenzung eingesetzt. Vielfach wird von Banken versucht, bei sich abzeichnender Krise des Kreditnehmers, zur Risikominderung unter Akzeptanz einer Gewinneinbuße, Unterbteiligungen an der Kreditforderung zu gewähren.
Für kleiner Institute bietet die Unterbeteiligung zudem auch die Möglichkeit, sich in erstklassige nationale oder auch internationale Risiken einzukaufen, bei denen sie normalerweise nicht in den Kreis der teilnehmenden Banken aufgenommen worden wären.
Neben der "klassischen" Unterbeteiligung, bei der eine Bank sich weitgehend aus den oben genannten Gründen zu einer Unterbeteiligung entschließt, gibt es auch noch einen Sekundärmarkt für Kreditforderungen. Dieser Sekundärmarkt ist dadurch gekennzeichnet, daß auf ihm in erster Linie krisenträchtige Kreditforderungen mit einem Preisabschlag gehandelt werden. In diesem Markt werden sowohl Unterbeteiligungen "gekauft", bei denen keine direkten Rechte gegen den Darlehensnehmer entstehen, als auch durch Abtretung von Kreditforderungen direkte Rechte gegen den Darlehensnehmer begründet.

Im folgenden soll der Versuch unternommen werden, Lösungen für Probleme im Innenverhältnis eines Kreditunterbeteiligungsvertrages darzustellen. Unterkreditbeteiigungsverträge enthalten in der Regel keine Bestimmungen über Verhaltensmaßregeln der Beteiligten im Falle der wirtschaftlichen Krise des Kreditnehmers. Zu Schwierigkeiten im Innenverhältnis kann es kommen, wenn der Kreditnehmer eine Krediterhöhung oder eine Laufzeitverlängerung wünscht oder die Hauptbeteiligte gegen bestimmte Mitentscheidungsrecht verstößt und die Unterbeteiligte den Unterbeteiligungsvertrag deshalb kündigen möchte. Auch könnte die Hauptbeteiligte an der Rettung des sich in der Krise befindlichen Kreditnehmers ein größeres Interesse haben, da sie eventuell noch weitere Kredite vergeben hat. Interessenkollisionen zwischen Hauptbeteiligter und Unterbeteiligter können sich demnach auf vielen Gebieten ergeben.
Trotz der durchaus verbreiteten Anwendung von Kreditunterbeteiligungen führen Unstimmigkeiten zwischen Hauptbeteiligter und Unterbeteiligter selten zu den Gerichten; hierdurch erklärt sich auch die Tatsache, daß die Unterbeteiligung an Kreditkonsortien bisher nur einmal Gegenstand höchstrichterlicher Beurteilung war.
Die Unterbeteiligung an Eurokrediten wurde in den letzten Jahren von verschiedenen Autoren untersucht. Umfassende Analysen zu Unterbeteiligungen an Konsortialkrediten nach deutschem Recht aus neuerer Zeit sind bisher - soweit ersichtlich - nur vereinzelt publiziert worden. Die anschließende Untersuchung wird sich hauptsächlich mit der Unterbeteiligung an Einzelkrediten beschäftigen, wobei die gefundenen Ergebnisse weitgehend auch auf die Struktur einer konsortialen Bankenkooperation übertragen werden könnte.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/12/97. Last changed: 01/12/97.
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