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ID:17081
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; SD/Finanzderivate: Zertifikate, Optionen, Futures, hedge-fonds, private equity, Terminbörsen; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Meldepflicht; Wertpapieraufsicht; Kreditinstitute; Wertpapiergeschäfte; Insider-Geschäfte; Broker
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Süßmann, Rainer
Title:Meldepflichten nach § 9 Wertpapierhandelsgesetz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:937-948
Publishing date:05/25/1996
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vom 26. Juli 1994 hat neben dem Insiderrecht, den Meldungen über bedeutende Beteiligungen und den Wohlverhaltensregeln auch eine weitere Neuerung für den Finanzplatz Deutschland geschaffen:Die Pflicht, dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Wertpaiergeschäfte zu melden (§ 9 WpHG). Diese Pflicht trifft seit dem 1. Januar 1996 die Kreditinstitute und die zum Handel an einer Börse zugelassenen Makler. Das Melden sämtlicher Wertpapiergeschäfte soll die Verfolgung und die Prävention verbotenen Insiderhandels erleichtern. Das Bundesaufsichtsamt kan anhand der gemeldeten Geschäfte den börslichen und außerbörslichen handel überwachen und aufgrund der Daten Abgleiche sämtlicher Geschäfte durchführen. Anstelle der bislang vom Bundesaufsichtsamt eingeholten "manuellen" Auskünfte im Einzelfall, um erst einmal beurteilen zu können, welche Geschäfte im welchem Umfang in Insiderpapieren getätigt worden sind, die den davon Betroffenen, nämlich die skontroführenden Makler, die Compliance Officer und auch die Handelsüberwachungsstellen der Börsen, im Einzelfall erhebliche Mühe bereiten, wird das Bundesaufsichtsamt nunmehr diese Daten aus seiner Datenbank abrufen, soweit alle Meldepflichten nachgekommen sind. Ebenso wie die anderen Neuerungen im Kapitalmarktrecht berucht die Meldepflicht auf der Umsetzung einschlägiger Richtlinien der Europäischen Union.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 27/11/97. Last changed: 27/11/97.
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