|
|
|
Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17066 | Type: | L/documents; literature | Area: | KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring); KS/Sicherheiten, Bürgschaft | Keywords: | Unternehmensfinanzierung; Unternehmensförderung; Bürgschaft; Rückforderung; Kredite; Kreditinstitute; Bürgschaftsvertrag | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Hopt, Klaus J.;Mestmäcker, Ernst-Joachim | Title: | Die Rückforderung staatlicher Beihilfen nach europäischem und deutschem Recht | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 801 | Publishing date: | 05/04/1996 | Staatsbürgerschaften können ein Beihilfeelement im sSinne von Art. 92, 93 EGV zugunsten des Unternehmens enthalten, das durch die Bürgschaft gefördert werden soll. Das Beihilfeverhältnis entsteht zwischen dem Staat und dem begünstigten Unternehmen, nicht zwischem dem Staat und der öffentlichen oder privaten Stelle, mit deren Hilfe die Beihilfe gewährt wird. Denn für die Begründung des Beihilfeverhältnisses ist der Markt- und Wettbewerbsbezug der Beihilfe konstitutiv. Eine infolge eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot nach Art 93 Abs. 3 Satz 3 EGV ungültige Maßnahme wird auch dann nicht geheilt, wenn die abschließende Entscheidung der Kommission die Zulässigkeit der Beihilfe feststellt. Die Rückforderung einer für unzulässig erklärten Beihilfe vollzieht sich nach dem Recht des Mitgliedstaates, das allerdings so auszulegen und anzuwenden ist, daß es dem Rückforderungsgebot nach Art. 92, 93 EGV gerecht wird. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
|
|
|