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ID:17062
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Steuerhinterziehung; Bankgeheimnis; Anleger,private; Informationspflicht; Aufklärungspflichten; Durchsuchungsbeschluß; Mitteilungspflicht; Bankensicherheit
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Vortmann, Jürgen
Title:Informationspflicht der Banken im Steuerfahndungsverfahren
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1166
Publishing date:06/29/1996
Die verstärkte Durchsuchung von Banken durch die Steuerfahndungsbehörden in den letzten Monaten zum Zwecke der Aufdeckung von Steuervergehen im Zusammenhang mit der Kapitalanlage hat zur Diskussion über verschiedene bisher ungeklärte Rechtsfragen geführt. In der Literatur ist zwar anerkannt, daß die Bank nicht gehinder ist, den Kunden über eine erfolgte Auskunfsterteilung, eine Durchsuchung oder Beschlagnahme durch die Steuerfahndung zu informieren. Dieses Recht wird der Bank trotz der Gefahr möglicher strafrechtlicher Konsequenzen zugestanden. Dies oll selbst dann gelten, wenn die Steuerfahndung die Bank um Stillschweigen gebeten hat. Streitig ist allerdings, ob der Bank nicht nur die Unterrichtungsmöglichkeit zusteht, sondern sie vielmehr die Verpflichtung hat, ihre Kunden von der Durchsuchung in Kenntnis zu setzen. Es wird insbesondere von den Befürwortern einer solchen Informationspflicht argumentiert, daß die Bank durch ihre Untätigkeit den Kunden die Möglichkeit nehme, sich selbst anzuzeigen. Die Selbstanzeige des Kunden führe immerhin zur Straffreiheit. Von Steuerberatern wird eine solche Pflicht für Banken sogar dann verlangt, wenn über die Steuerfahndungsaktion in den Medien berichtet wird, weil der einzelne Kunde daraus noch nicht erkennen könne, ob sein eigenes Konto betroffen sei.
(...)
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/11/97. Last changed: 13/11/97.
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