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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17055 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Verkaufsprospekte; Wertpapieraufsicht; Aufsichtsbehörden; Publizitätspflicht; Bookbuilding-Verfahren; Neuemission; IPO; Wertpapiermärkte; Wertpapiergeschäfte | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Kullmann, Walburga;Müller-Deku, Tobias | Title: | Die Bekanntmachung zum Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1989 | Publishing date: | 11/02/1996 | Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat am 15. April 1996 eine Bekanntmachung zum Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) erlassen, die am 30. April 1996 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Das BAWe slebst existiert seit November 1994. Seit dem 1. Januar 1995 ist es gemäß § 8 als Hinterlegungsstelle für Wertpapier-Verkaufsprospekte zuständig und hat nach § 17 i.V.m. § 36 OWiG die Möglichkeit, gegen anbieter von Wertpapieren, die entgegen den Bestimmungen des VerkProspG keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen, einen zu veröffentlichenden Prospekt dem BAWe nicht rechtzeitig übermitteln oder auf den Prospekt nicht rechtzeitig und in der richtigen Form öffentlich hinweisen, Bußgelder zu verhängen. Hinsichtlich des Inhalts eines fristgemäß übermittelten und ordnungsgemäß veröffentlichten Verkaufsprospektes sieht das VerkProspG keine Prüfung durch das BAWe vor und entsprechdn auch keine Ahnungsmöglichkeit im Falle unrichtiger oder unvollständiger Prospekte. (...) | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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