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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17053 | Type: | L/documents; literature | Area: | KH/Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung, Hypothekenkredit, Bausparen, Lebensversicherung; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Vorfälligkeitsentschädigung; Aufhebungsvereinbarung; Berechnungsmethoden; Kreditinstitute; Rating; Rating-Agenturen; asset backed securities; ABS; Neuemission; IPO | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Wenzel, Frank | Title: | Rechtsfragen der vorzeitigen Beendigung von Finanzierungen und des Rating von Unternehmen | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1605 | Publishing date: | 09/07/1996 | (....) b) Steht dem Darlehensnehmer gemäß dem im Darlehensvertrag getroffenen Abreden ein Recht zur ordentlichen Kündigung nicht zu (§ 609 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), besteht nach Ansicht von Canaris grundsätzlich keine Verpflichtung der Bank, eine vorzeitige Darlehensrückführung auf Wunsch des Kunden zu ermöglichen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung stehe dem Darlehensnehmer nicht zu, da eine solche nicht auf Gründe gestützt werden könne, die aus dem Gefahrenbereich des Kündigenden entstammten. Zudem wäre eine außerordentliche Kündigung entschädigungslos und würde damit zu einem völlig unangemessenen Ergebnis führen. (...) Nach Ansicht von Canaris kann sich allerdings in bestimmten Ausnahmefällen aus dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bzw. den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Pflicht der Bank zur Mitwirkung an einer vorzeitigen Darlehensrückführung ergeben. Dies gelte allerdings nur im Falle der Veräußerung des Pfandobjekts; in den drei anderen Fallgruppen (gesunkenes Zinsniveau, freie Liquidität, Scheitern des Projekts) dagegen nicht. (...) | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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