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ID:17053
Type:L/documents; literature
Area:KH/Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung, Hypothekenkredit, Bausparen, Lebensversicherung; BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Vorfälligkeitsentschädigung; Aufhebungsvereinbarung; Berechnungsmethoden; Kreditinstitute; Rating; Rating-Agenturen; asset backed securities; ABS; Neuemission; IPO
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wenzel, Frank
Title:Rechtsfragen der vorzeitigen Beendigung von Finanzierungen und des Rating von Unternehmen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1605
Publishing date:09/07/1996
(....)
b) Steht dem Darlehensnehmer gemäß dem im Darlehensvertrag getroffenen Abreden ein Recht zur ordentlichen Kündigung nicht zu (§ 609 a Abs. 1 Nr. 2 BGB), besteht nach Ansicht von Canaris grundsätzlich keine Verpflichtung der Bank, eine vorzeitige Darlehensrückführung auf Wunsch des Kunden zu ermöglichen. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung stehe dem Darlehensnehmer nicht zu, da eine solche nicht auf Gründe gestützt werden könne, die aus dem Gefahrenbereich des Kündigenden entstammten. Zudem wäre eine außerordentliche Kündigung entschädigungslos und würde damit zu einem völlig unangemessenen Ergebnis führen.
(...)
Nach Ansicht von Canaris kann sich allerdings in bestimmten Ausnahmefällen aus dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bzw. den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Pflicht der Bank zur Mitwirkung an einer vorzeitigen Darlehensrückführung ergeben. Dies gelte allerdings nur im Falle der Veräußerung des Pfandobjekts; in den drei anderen Fallgruppen (gesunkenes Zinsniveau, freie Liquidität, Scheitern des Projekts) dagegen nicht.
(...)
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/11/97. Last changed: 13/11/97.
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