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ID:17047
Type:L/documents; literature
Area:FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Anlageberatung,unseriöse; Kapitalanlagen; Gebühren; Kapitalmarkt,grauer; Vermögensverwaltung; Haftung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Rössner, Michale-Christian;Arendts, Martin
Title:Die Haftung wegen Kontoplünderung durch Spesenschinderei (Churning)
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1517
Publishing date:08/24/1996
Der aus dem US-amerikanischen Kapitalanlagerecht stammende Begriff Churning wird oft mit Provisionsschinderei bzw. mit Spesen- oder Gebührenreiterei übersetzt, treffender noch mit dem Ausdruck "Drehen". Mit diesen deutschen Ausdrücken wird das Bild, das mit der direkten Übersetzung (nämlich "Buttern") verbunden ist, nur unzureichend wiedergegeben. Die Milch (das anlagekonto) wird beim Churning so oft bewegt, daß die Butter (die Gebühren) entnommen werden kann, während dem Anleger nur noch Magermicl (ein erheblich reduziertes Konto) bleibt. Damit wird das wesentliche Kriterium für Churning, eine übermäßige Umschichtung zu Lasten des Kunden, treffend ausgedrückt. Auf dieses Kriterium stellt auch der BGH ab, der in einer neueren Entscheidung Churning definiert als den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen.
(...)
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 13/11/97. Last changed: 13/11/97.
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