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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17047 | Type: | L/documents; literature | Area: | FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche | Keywords: | Anlageberatung,unseriöse; Kapitalanlagen; Gebühren; Kapitalmarkt,grauer; Vermögensverwaltung; Haftung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Rössner, Michale-Christian;Arendts, Martin | Title: | Die Haftung wegen Kontoplünderung durch Spesenschinderei (Churning) | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1517 | Publishing date: | 08/24/1996 | Der aus dem US-amerikanischen Kapitalanlagerecht stammende Begriff Churning wird oft mit Provisionsschinderei bzw. mit Spesen- oder Gebührenreiterei übersetzt, treffender noch mit dem Ausdruck "Drehen". Mit diesen deutschen Ausdrücken wird das Bild, das mit der direkten Übersetzung (nämlich "Buttern") verbunden ist, nur unzureichend wiedergegeben. Die Milch (das anlagekonto) wird beim Churning so oft bewegt, daß die Butter (die Gebühren) entnommen werden kann, während dem Anleger nur noch Magermicl (ein erheblich reduziertes Konto) bleibt. Damit wird das wesentliche Kriterium für Churning, eine übermäßige Umschichtung zu Lasten des Kunden, treffend ausgedrückt. Auf dieses Kriterium stellt auch der BGH ab, der in einer neueren Entscheidung Churning definiert als den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen. (...) | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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