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ID:17046
Type:L/documents; literature
Area:ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks)
Keywords:Scheckverlust; Risikoverteilung; Haftung; Veruntreuung; Erfüllung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kreissl, Stephan
Title:Haftung des Schecknehmers für den Verlust des Schecks nach Übergabe
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1074
Publishing date:06/15/1996
Begibt der Schuldner zum Zwecke der Erfüllung seiner Zahlungsvepflichtung einen Verrechnungsscheck, dann stellt sich die Frage, wer nach der Übergabe das Risiko des Abhandenkommens trägt. Denn da der Scheck grundsätzlich nicht an Erfüllungs Statt, sondern nur erfüllungshalber begeben wird, bedeutet die Übergabe noch keine Erfüllung. Diese tritt vielmehr erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers ein. Kommt es dazu nicht - etwa weil Angestellte des Gläubigers den Scheck veruntreuen -, kann der Gläubiger grundsätzlich weiter Leistung verlangen. Zu einem Schaden des Schuldners kann dies dann führend, wenn die bezogene Bank den veruntreuten Scheck gutgläubig einlöst und den Aussteller mit der Schecksumme belastet.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 09/11/97. Last changed: 09/11/97.
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