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ID:17033
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring)
Keywords:Aktiengesellschaften; Aktiengesetz; Reform; Unternehmen; Organisationsstruktur; Börsen; Aktien
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Title:Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:490
Publishing date:03/08/1997
Allgemein ist zunächst festzustellen, daß sich das deutsche Aktienrecht bewährt hat. Die zur Begründung eines weitrreichenden Reformbedarfs genannten, wenigen Einzelfälle sind nicht systembedingt, sondern beruhen überwiegend auf individuellem Fehlverhalten Einzelner. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf läßt sich hieraus allein nicht ableiten. Dies schließt eine maßvolle und punktuelle Fortentwicklung bestehender gesetzlicher Regelungen jedoch nicht aus.
Vor diesem Hintergrund kann der Ansatz des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) grundsätzlich positiv bewertet werden.
Gleichwohl kann auch der vorliegende Referentenentwurf nicht in allen Punkten befriedigen; er geht partiell deutlich über das Erforderliche hinaus. Zu nennen sind beispielsweise die Beschränkung des Auftragsstimmrechts bei Abteilsbesitz von mehr als 5%, die Verschärfung der Organhaftung, die nach dem vorgeschlagenen Wortlaut auf eine Erfolgshaftung hinauslaufen würde, sowie die Erweiterung der Beschränkungen für die Ausübung von Stimmrechten bei wechselseitigen Beteiligungen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 09/11/97. Last changed: 09/11/97.
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