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ID:17023
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; KA/Kredit, allgemein
Keywords:Haushalte,private; Kredite; Verzug; Kreditinstitute; Verzugsschaden; Verzugszinsen; Beweiserleichterung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kindler, Peter
Title:Die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ersatz entgangener Anlagezinsen im Verzug
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2017
Publishing date:10/25/1997
(...)
Ausgangspunkt im Gesetz ist § 288 Abs. 1 BGB. nach Satz 1 der Vorschrift ist ein Geldschuld während des Verzugs mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen. Nach Satz 2 bleibt ein vertraglich vereinbarter Zins auch im Falle des Verzugs maßgeblich, doch schränkt der BGH dies für Darlehensverträge dahin ein, daß die Verpflichtung zur Zahlung des Vertragszinses mit der Fälligstellung des Darlehens endet. Gerade für Kreditinstitute hat die Verzugsverzinsung beim notleidenden Kredit daher große Bedeutung.

Abs. 2 des § 288 BGB beläßt dem Gläubiger die Möglichkeit, auch einen über den gesetzlichen Zinssatz hinausgehenden Verzugsschaden aus § 286 Abs. 1 BGB geltend zu machen. Anders als etwa das französische oder das spanische Recht entfaltet der gesetzliche Verzungszins also keine Sperrwirkung für den Gläubiger.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 06/11/97. Last changed: 27/02/08.
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