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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 17002 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks) | Keywords: | Scheck; Scheckbetrug; Haftung; Risikoverteilung | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Bülow, Peter | Title: | Sphärentheorie im Scheckvertragsrecht | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 8 | Publishing date: | 01/06/1996 | Von der Sphärentheorie gilt es Abschied zu nehmen, freilich nur teilweise. Seit dem 1. Januar 1995 verwenden die Kreditinstitute neue Scheckbedingungen, die das in Art. 3 ScheckG begründete Rechtsverhältnis zwischen Scheckaussteller und bezogenem Bankier, der das Konto führt, regelt. Dieses Rechtsverhätlnis ist der schuldrechtliche Scheckvertrag, der den die Kontoführung begründenden Girovertrag begleitet und dessen Inhalt vor allem der auftrag des Scheckausstellers und Kontoinhabers an die bezogene Bank ist, die im Scheck liegende und vom Aussteller erteilte Anweisung auszuführen, den Scheck also im Scheckußenverhätlnis (trotz Akzeptsverbots aus Art. 4 ScheckG) einzulösen, soweit Guthaben oder Kreditlinie ausreichen. Einlösung durch die bezogene Bank heißt Zahlung auf den Scheck, und ihre darin liegende Aufwendung kann die Bank gem. § 670 BGB von ihrem Kunden, dem Aussteller, ersetzt verlangen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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