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ID:17002
Type:L/documents; literature
Area:ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks)
Keywords:Scheck; Scheckbetrug; Haftung; Risikoverteilung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Bülow, Peter
Title:Sphärentheorie im Scheckvertragsrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:8
Publishing date:01/06/1996
Von der Sphärentheorie gilt es Abschied zu nehmen, freilich nur teilweise. Seit dem 1. Januar 1995 verwenden die Kreditinstitute neue Scheckbedingungen, die das in Art. 3 ScheckG begründete Rechtsverhältnis zwischen Scheckaussteller und bezogenem Bankier, der das Konto führt, regelt. Dieses Rechtsverhätlnis ist der schuldrechtliche Scheckvertrag, der den die Kontoführung begründenden Girovertrag begleitet und dessen Inhalt vor allem der auftrag des Scheckausstellers und Kontoinhabers an die bezogene Bank ist, die im Scheck liegende und vom Aussteller erteilte Anweisung auszuführen, den Scheck also im Scheckußenverhätlnis (trotz Akzeptsverbots aus Art. 4 ScheckG) einzulösen, soweit Guthaben oder Kreditlinie ausreichen. Einlösung durch die bezogene Bank heißt Zahlung auf den Scheck, und ihre darin liegende Aufwendung kann die Bank gem. § 670 BGB von ihrem Kunden, dem Aussteller, ersetzt verlangen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 31/10/97. Last changed: 31/10/97.
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