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ID:16983
Type:L/documents; literature
Area:FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Geldwäsche; Bekämpfung; Kriminalität,organisierte; Geldwäschegesetz; Kreditinstitute; Aufklärungspflichten
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Herzog, Felix
Title:Der Banker als Fahnder?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1753
Publishing date:09/28/1996
Das Geldwäschegesrtz verfolgt einen normativen Ansatz der Geldwäschebekämpfung, indem es den Banken bestimmte Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten auferlegt. Über die in § 154 AO bereits bestehende Pflicht zur Identifizierung des Verfügungsberechtigten bei der Eröffnung von Konten, Depots und der Anmietung eines Schließfaches hinausgehend, begündet das GwG eine Identifizierungspflicht für bestimmte Geschäfte. Ausgehend von einem Schwellenbetrag in Höhe von 20000,- DM werden in § 2 GwG die Institute bei der Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen zu einer Identifizierung verpflichtet. § 3 GwG legt diese Pflicht für die Annahme von Bargeld auch Gewerbetreibenden, professionellen Vermögensverwaltern und Spielbanken auf. § 4 GwG normiert eine Identifizierungspflicht beim Abschluß von Lebensversicherungsverträgen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 30/10/97. Last changed: 30/10/97.
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