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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 16977 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker; SD/Finanzderivate: Zertifikate, Optionen, Futures, hedge-fonds, private equity, Terminbörsen; CI/Fondsgesellschaften, Investmentgesellschaften , BVI | Keywords: | Termingeschäfte; Futures Fonds; Verkaufsprospekte; Prospekthaftung; Geldanlage; Finanzinnovationen; Investmentfonds; Fondsgesellschaften | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Kersting, Mark Oliver | Title: | Die rechtliche Behandlung des öffentlichen Angebots von Anteilen an Futures-Fonds in der Bundesrepublik Deutschland | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1969 | Publishing date: | 10/18/1997 | Futures-Fonds sind Fonds, deren Vermögenswerte in Termingeschäfte angelegt werden. Termingeschäfte sind Geschäfte, bei denen Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegt werden, die Erfüllung durch Lieferung und Zahlung des Kaufpreises jedoch erst in der Zukunft erfolgt. Sie lassen sich unterteilen in Futures, Forwards und Optionen. Futures und Forwards sind unbedingte Termingeschäfte, bei denen sich beide Parteien zur Erbringung der von ihnen eingegangenen Leistungsversprechen verpflichten, ohne daß einer Partei ein ausübungswahlrecht zusteht. Als Futures werden standardisierte Kontrakte bezeichnet, die an einer Börse gehandelt werden, während Forwards Geschäfte sind, deren Vertragsbedingungen individuell zwischen den Parteien festgelegt werden und die außerbörslich gehandelt werden. Optionen sind bedingte Termingeschäfte, bei denen eine Partei berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, dere anderen Partei den Liefergegenstand zu verkaufen oder ihn von ihr zu kaufen. Ebenso wie bei Futures und Forwards unterscheidet man zwischen Over-the-Counter (OTC) Optionen, deren Vertragsbedingungen nicht standardisiert sind und die außerbörslich gehandelt werden, und den börsengehandelten Optionen, deren Kontraktbedingungen standardisiert sind. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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