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ID:16970
Type:L/documents; literature
Area:FAK/Wirtschaftskriminalität: Anlage-, Kredit-, Versicherungsbetrug, Börsenmanipulationen, Falschgeld, Geldwäsche
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Insider-Geschäfte; Kursmanipulationen; Haftung; Schadensersatz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kaiser, Andreas
Title:Die Sanktionierung von Insiderverstößen und das Problem der Kursmanipulation
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1557
Publishing date:08/16/1997
Ein wesentlicher Bestandteil des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist die Insiderüberwachung durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Tatbestand und Rechtsfolgen der deutschen Insiderregelung werfen erhebliche Anwendungsprobleme auf. Der vorliegende Beitrag knüpft an das Insiderverbot des § 14 WpHG an und versucht, die Rechtsfolgen von Insiderverstößen zu konkretisieren. Die Europäische Insider-Richtlinie läßt die Art und das Ausmaß der Sanktionierung von Insiderverstößen offen. Demgegenüber enthält § 38 WpHG eine relativ hohe Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der deutsche Gesetzgeber hat es leider unterlassen, die Differenzierungskriterien für die Beurteilung der Schwere der Tat zu normieren. Dies ist umso bedenklicher, als die Gerichte bisher über keine Erfahrung mit dem Insiderrecht verfügen. Der richterlichen Willkür bei der Ahndung von Insiderverstößen ist damit tür und Tor geöffnet. Rechtsunsicherheit besteht auch bei den Möglichkeiten der zivilrechtlichen Haftung des Insiders. Ungelöst ist außerdem das Problem des "outsiders", der kursrelevante Fehlinformationen verbreitet und dadurch die Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten beeinträchtigt.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 30/10/97. Last changed: 30/10/97.
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