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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 16948 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks) | Keywords: | Währungen; AGB-Kreditkarten; Gebührenklausel; Kreditkarten; Gebühren | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Wand, Lothar | Title: | Die Zulässigkeit der Erhebung eines isolierten Entgeltes für den Auslandseinsatz einer Kreditkarte | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 289-293 | Publishing date: | 02/17/1996 |
In einer Entscheidung vom 20.Oktober 1995 hat sich das
Landgericht Hamburg in Anlehnung an eine Entscheidung des
Amtsgericht Frankfurt auf den Standpunkt gestellt, daß der
Auslandseinsatz einer Kreditkarte der isolierten Bepreisung
nicht zugänglich sei. Ausgehend von einer Einstufung des
Kreditkartenvertrages als Geschäftsbesorgungsvertrag vertritt
das LG dabei im Kern die Auffassung, der
Durchschnittsverbraucher erwarte berechtigterweise, daß der
Aufwand für den Einsatz der Karte im Ausland vom Jahrespreis
der Karte abgedeckt sei. Eine Entgegenstehende Regelung in den
AGB eines Kreditkartenemittenten benachteilige ihn daher gemäß
§ 9 AGBG unangemessen. In gleicher Weise wie bereits die
Entscheidung des AG Frankfurt hat das Urteil des LG Hamburg -
wohl nicht zuletzt aufgrund der weiten Verbreitung der
Kreditkarte in der Bevölkerung - auch in der Tagespresse
starke Beachtung gefunden. Nicht zuletzt im Hinblick auf die
erheblichen Konsequenzen, welche die Unzulässigkeit der
isolierten Bepreisung des Auslandseinsatzes der Kreditkarte
nach sich ziehen würde, verdienen die Ausführungen des
Gerichts eine nähere Betrachtung unter rechtlichen und
wirtschaftlichen Aspekten. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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