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ID:16872
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Bankrecht; Bankenaufsicht; Gesetzgebung
Countries/Regions:04EUDE/Germany; 0400E./Eastern Europe
Author(s):Pisulinski, Jerzy
Title:Das neue polnische Gesetz über das Bankrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1353
Publishing date:07/10/1999
Das neue Bankrecht ist ein umfänglicher Rechtsakt mit 194 Artikeln in 14 Kapiteln. Neben den Bestimmungen über die Gründung und Organisationsstruktur von Banken (Art. 12 bis 48), über den Zusammenschluß und die Verschmelzung von Banken (Art. 113 bis 125), Eigenfonds und Grundsätze der Finanzmanagements der Banken (Art. 126 bis 130), Aufsicht über die Geschäftstätigkeit von Banken (Art. 131 bis 141), Sanierungs-, Liquidations- und Konkursverfahren (Art 142 bis 169) enthält das neue Gesetz eine Reihe von Bestimmungen über die Geschäftsbeziehungen der Banken mit ihren Kunden (zivilrechtlichen Charakters). Dies sind vor allem Vorschriften über die Führung von Bankkontos (Art. 49 bis 62), Geldverrechnungen und Krediten (Art. 69 bis 79), von Bankgarantien, Bürgschaften und Akkreditiven (art 80 bis 88) und Veräußerung von Wertpapieren (Art. 89 bis 92)
...
Das Gesetz enthält eine Reihe von Ermächtigungen für den Bankaufsichtsausschuß zum Erlaß von Ausführungsakten.
...
Der Versuch einer Bewertung des neuen polnischen Bankrechts kann nicht zu eindeutigen Schlüssen führen. Auf der einen Seite haben wir es unbestritten mit einer Annäherung des polnischen Rechts an Lösungen des europäischen Rechts zu tun, insbesondere im Bereich der Banklinzenzvergabe, Vorsichtsnormen in der Banktätigkeit, Bekämpfung der "Geldwäsche". Auf der anderen Seite aber besteht ein Mangel an solchen Bestimmungen (z.B. über Verbraucherkredite), welche den Anforderungen der EG-Richrtlinie Nr. 87/102 entsprechen würden, wie auch die wenig präzise und nicht lückenlose Regelung einzelner Bankgeschäfte hervorzuheben. Zu ernsthaften Schwierigkeiten kann es im Zusammenhang mit der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmungen kommen, in denen die Ermächtigung zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen zum Gesetz enthalten sind. Und ohne Ausführungsvorschriften wird die Anwendung vieler Bestimmungen dieses Gesetzes schlicht nicht möglich sein.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/10/97. Last changed: 10/10/97.
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