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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 16844 | Type: | L/documents; literature | Area: | KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring); BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken | Keywords: | Unternehmensfinanzierung; Sicherungsabtretung; Pfandrecht; Projektfinanzierung; Kreditinstitute; Kreditvergabepraxis; Bonität; Kreditwürdigkeit | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Hagemeister, Adrian von;Bültmann, Michael | Title: | Konflikte von Sicherungsinstrumenten und Eigenkapitalersatz bei Projektfinanzierungen durch Banken | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 549 | Publishing date: | 03/22/1997 | Ergebnis und Ausblick Nach herrschender Auffassung können Darlehen von Kreditgebern, die Sicherungsnehmer von Gesellschaftsanteilen sind, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Vorschriften zur Eigenkapitalerhaltung unterfallen. Nach Ansicht des BGH können in besonders gelagerten Fällen auch Pfandgläubiger wie Gesellschafter zu qualifizieren sein, wenn die Gestaltung der Unternehmensgeschicke nicht mehr in den Händen der Gesellschafter liegt. Dieser ansicht muß kritisch begegnet werden. Bei der Beantwortung der Frage, wann Rechtshandlungen eines Dritten der Darlehensgewährung nach § 32 a Abs. 1 GmbHG wirtschaftlich entsprechen, ist unseres Erachtens nicht nur auf objektive Kriterien, also insbesondere auf das Vorliegen von Herrschaftsmacht bzw. das "Mitbestimmen der Geschicke" im konkreten Fall abzustellen, sondern ein "mitgliedschaftliches Unternehmerinteresse" zu fordern und nachzuweisen, ohne das ein Dritter nicht tauglicher Adressat der Eigenkapitalersatzregelungen sein kann. Diese Ansicht bedeutet im übrigen nur bedingt ein Anknüpfen an die Forderung eines sog. Banken- und/oder Sanierungsprivilegs, welches der BGH zurückgewiesen hat, da sich die bislang geführte Diskussion überwiegend mit der Rolle der Banken bei der Sanierung befaßte und eine Bank nach der hier vertretenen Ansicht nicht generell von den Eigenkapitalersatzregelungen ausgenommen werden soll, sondern nur dann, wenn sie nachgewiesenermaßen keine Unternehmerinteressen verfolgt. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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