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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 16843 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Währungsunion,EU; Euro; Anleihen | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Gruson, Michael | Title: | Altwährungsforderungen vor US-Gerichten nach Einführung des Euro | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 699 | Publishing date: | 04/12/1997 | Von einigen Autoren wird befürchtet, daß langfristige Zahlungsverbindlichkeiten, insbesondere Schuldanleihen, die in der nationalen Währung eines an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) lauten, nach Einführung einer einheitlichen europäischen Währung vor US-amerikanischen Gerichten nicht mehr durchsetzbar sein könnten. Dieser Aufsatz untersucht, inwieweit derartige Befürchtungen im Hinblick auf das US-amerikanische Recht berechtigt sind. Dabei wird davon ausgegangen, daß der Europäische Rat entsprechend der Vorgaben des EG-Vertrages und der Verordnungsvorschläge der EU-Kommission bei Einführung der einheitlichen Währung einen festen Kurs für die Umrechnung von nationalen Währungseinheiten in Euro festsetzen wird. Zusammenfassung: Ein New Yorker Gericht wird aller Wahrscheindlichkeit nach die Vereinbarung, in einer Altwährung eines an der dritten Stufe der Währungsunion teilnehmenden Migliedsstaates zu erfüllen. dahingehend interpretieren, daß die Parteien hiermit auf die im Vertragserfüllungszeitpunkt gültige Währung Bezug nehmen wollten. Hinsichtlich ECU-denominierter Anleihen wird man bei nach Inkrafttreten des Maastricht-Vertrages abgeschlossenen Verträgen, bei denen die ECU von den Parteien nicht näher definiert wurde, den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien dahingehend auslegen können, daß hiermit von den Parteien grundsätzlich eine Bezugnahme auf die ECU im Sinne des Gemeinschaftsrechts bezweckt war. Jedenfalls kann ein Gläubiger die bestehenden Unsicherheiten minimieren, indem er die Klage des entsprechenden Forderungsbertrages in US-Dollar richtet oder den Schuldner vor den Gerichten eines EU-Mitgliedsstaates verklagt, soweit diese hierfür die erforderliche internationale Zuständigkeit besitzen. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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