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ID:16781
Type:L/documents; literature
Area:KA/Kredit, allgemein; KV/Konsumenten-, Raten-, Kontoüberziehungskredite, Pfandleihe; BG/Geschäftsbanken, Investmentbanken, Privatbanken, BdB
Keywords:Kreditberatung; Kreditvergabe,leichtfertige; Geschäftsbanken; Aufklärungspflichten; Verbraucherkredite; Konsumentenkredite; Schuldnerschutz; Kreditaufnahme; Kosten
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Früh, Andreas
Title:Die Aufklärungspflichten von Kreditinstituten bei der Kreditvergabe
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:2176
Publishing date:10/31/1998
Die Rechtsprechung steht im Grundsatz auf dem Standpunkt, daß die Bank ihrem Kreditnehmer gegenüber keine Aufklärungspflicht trifft. Ausnahmen von diesem Grundsatz hat der BGH beim reinen Kreditgeschäft, d.h. bei einem Kreditgeschäft ohne Bezug zu einem Anlagegeschäft, bislang im wesentlichen in zwei Fällen anerkannt: Zum einen als ein Kreditgeber eine den Kredit verteuernde Umschuldung anregte, um alleiniger Gläubiger des Kreditnehmers zu werden,
...
Zum anderen bejahte der BGH eine Aufklärungspflicht für den Fall einer verteuernd wirkenden Koppelung eines Kreditvertrages mit einer Lebensversicherung; der Grund für diese Entscheidung dürfte wohl vor allem darin zu sehen sein, daß die gewählte Konstruktion zum damaligen Zeitpunkt eine gänzlich neue Kreditform darstellte und dem Kunden daher die Einholung von Informationen hierüber auf dem freien Markt kaum möglich war.

Die Zurückhaltung der Rechtsprechung bei der Bejahung von Aufklärungspflichten eines Kreditgebers gegenüber einem Kreditnehmer erklärt sich daraus, daß der BGH eine Aufklärungspflicht von vorneherein nur hinsichtlich solcher Umstände in Betracht zieht, die für die Erreichung des vom anderen Teil verfolgten Vertragszweckes von ausschlaggebender Bedeutung sind. Anders gewendet sollen sich die Aufklärungspflichten stets nach der Art des vorgesehenen Geschäftes bestimmen und daher auch im Verhältnis zwischen Bank und Kunde nicht etwa eines vermeintlichen wirtschaftlichen Ungleichgewichtes wegen generell bestehen.
...
Ergebnis
Zusammenfassend ist daher folgendes festzuhalten: In aller Regel gebietet es der mit einem Kreditvertrag verfolgte Vertragszweck nicht, dem Kreditgeber beim "reinen" Kreditgeschäft besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Kreditnehmer aufzuerlegen. Der Rechtsprechung ist vielmehr darin zuzustimmen, daß sie solche Aufklärungspflichten auf das hinsichtlich des Vertragszweckes gänzlich anders gelagerte Anlagegeschäft zwischen Bank und Kunde beschränkt und der Bank auch bei der Finanzierung von Anlagegeschäften des Kunden mit Dritten nur in seltenen Ausnahmefällen eine Aufklärungspflicht auferlegt. Die für die Anlageberatung entwickelten Grundsätze, die zum Erfordernis einer anlage- und anlegergerechten Beratung führen, gelten folglich aufgrund des abweichenden Vertragszweckes nicht auch im Kreditgeschäft
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 11/12/98. Last changed: 11/12/98.
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