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ID:16622
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Wertpapierdepot; Depotverwaltung; Bankenaufsicht; Auskunftspflicht; Gläubigerschutz; Anlegerschutz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Miletzki, Rainer
Title:Die neuen Depotprüfungsbestimmungen und die Bekanntmachung zum Depotgeschäft
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1451
Publishing date:07/24/1999
Seit Ende 1998 gelten neue Bestimmungen zur Depotprüfung. Mit der Prüfungsberichtverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) vom 17.Dezeember 1998 (PrüfbV) wurden die bisherigen Richtlinien für die Depotprüfung vom 16.Dezember 1970 außer Kraft gesetzt. Die Bestimmungen zur Depotprüfung sind jetzt in Abschnitt 6 der Prüfungsberichtverordnung enthalten. An die Stelle der Anlage zu den Richtlinien von 1970, der "Hinweise über die materiellen Prüfungserfordernisse", ist die Bekanntmachung vom 21. Dezember 1998 über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen getreten.
...
Die neuen Depotprüfungsbestimmungen und die Bekanntmachung zum Depotgeschäft berücksichtigen die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen in Recht und Praxis des Wertpapiergeschäfts. Sie setzen auch einen Schlußpunkt nach einer wechselvollen Geschichte zur Ausgestaltung von Regelungen der Depotaufsicht. Diese wurde auf eine den heutigen Anforderungen entsprechende Grundlage gestellt und kann weiterhin dem Schutz der Hinterleger und der Vertragpartner in Kommissions- und Eigenhändlergeschäften dienen. Hauptziel der Depotaufsicht bleibt es, durch eine instensive Überwachung - mittels Depotprüfungen und mit aufsichtlichen Auskunftsverlangen und besonderen Prüfungen (§ 44 KWG) - sicherzustellen, daß die Rechte an Wertpapieren korrekt verschafft und einwandfrei laufend verbucht werden, und insgesamt dafür zu sorgen, daß die Rechte an den Wertpapieren gewahrt werden. Die Aufsicht trägt auf diese Weise dazu bei, daß mit der erforderlichen Sicherheit der gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Werte eine verläßliche und vertrauenswürdige Grundlage im Bereich der Wertpapierabwicklung besteht.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 16/11/96. Last changed: 16/11/96.
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