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ID:16563
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kreditsicherheiten; Forderungsabtretung; Abtretungsverbot; Handelsrecht; Zinssatz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wagner, Eberhard
Title:Materiell-rechtliche und prozessuale Probleme des § 354a HGB
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:Sonderbeilage Nr. 1/1996
Publishing date:06/22/1996
I. Einleitung: Wortlaut und Akzeptanz des § 354a HGB

     Von den einen gepriesen, von anderen geschmäht! Unsere
     Aufmerksamkeit gilt heute einer gesetzlichen Bestimmung, die wie
     kaum eine andere vermögensrechtliche Norm ein derart geteiltes Echo
     gefunden hat: Den einen bedeutet sie eine "Wiederherstellung der
     Vertragsautonomie" (Bette), einen "wichtigen Schritt zur
     Erleichterung der Finanzierung mittelständischer Unternehmen" und
     "neue Chancen für die Wirtschaft" gar (Brink). Anderen ist sie
     dagegen ein gesetzgeberisches "Geschenk für das Kreditgewerbe ...,
     das ... die anderen Gläubiger bezahlen dürfen" (Grub), "eine
     unglückliche Regelung" (Münzberg) und eine Quelle gravierender
     Wertungswidersprüche, die "so schwerwiegend sind, daß man geradezu
     an einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG denken kann" (Canaris). Die
     Rede ist von § 354a HGB, der durch Gesetz vom 25. Juli 1994 in das
     Handelsgesetzbuch eingefügt worden ist. Er lautet:

     "Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem
     Schuldner gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen
     und ist das Rechtsgeschäft, das diese Forderung begründet hat, für
     beide Teile ein Handelsgeschäft, oder ist der Schuldner eine
     juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
     öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Abtretung
     gleichwohl wirksam. Der Schuldner kann jedoch mit befreiender
     Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten. Abweichende
     Vereinbarungen sind unwirksam."

     II. Der Normzweck des § 354a HGB

     III. Tatbestand und Anwendungsbereich des § 354a HGB

     IV. Die Rechtsfolgenbestimmung des § 354a HGB

     V. Auswirkungen des § 354a HGB im Zivilprozeß

     VI. Vertragliche Abtretungsverbote in der Zwangsvollstreckung

     VII. Vertragliche Abtretungsverbote im Konkurs unter
     Berücksichtigung der InsO

     VIII. Fazit und Ausblick
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 05/11/96. Last changed: 05/11/96.
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