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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 16488 | Type: | L/documents; literature | Area: | ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks) | Keywords: | Verrechnungsscheck; Inhaberscheck; Bargeld; Prüfungspflichten; Bereicherungsrecht | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Schnauder, Franz | Title: | Zur Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Scheckzahlung | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1069-1073 | Publishing date: | 06/15/1996 | Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. September 1995 zur
bereicherungsrechtlichen Haftung für eine durch Einlösung eines
Schecks bewirkte fehlerhafte Vermögensverschiebung Stellung
genommen. Dabei stand nicht bloß das Rechtsverhältnis zwischen Geber
und Nehmer des Schecks zur Beurteilung, sondern das
Mehrpersonenverhältnis, welches durch die Scheckzahlung der
bezogenen Bank an den Erwerber des (vom ersten Nehmer abredewidrig
ausgefüllten Blanko-) Schecks entstanden war. Der Streitfall (I.)
wirft grundsätzliche Fragen der Beziehung zwischen Schuld- und
Wertpapierrecht auf, deren Beantwortung durch den Bundesgerichtshof
ein tragfähiges systematisches Konzept der höchstrichterlichen
Rechtsprechung nicht erkennen läßt (II.).
...
III. Ergebnis
Der Grundsatz, wonach der Bereicherungsausgleich in
Mehrpersonenverhältnissen in den jeweils betroffenen
Rechtsverhältnissen und in der umgekehrten Richtung der
Leistungsbeziehung zu suchen ist, findet Anwendung nicht nur mit
Blick auf das Deckungs- und Valutaverhältnis, sondern auch innerhalb
einer Leistungskette im Valutaverhältnis. Dort ist die mit der
Einlösung des Schecks durch die bezogene Bank bewirkte
Vermögensverschiebung in dem Leistungsverhältnis abzuwickeln, in
welchem der mit ihrer Zuleitung angestrebte Zweck verfehlt worden
ist. Das ist im Streitfall die schuldrechtliche Beziehung zwischen
dem Scheckaussteller und dem ersten Schecknehmer. Auf die vom
Bundesgerichtshof in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gestellte
Frage, ob der Scheckinhaber eine Rückgriffsforderung gegen den
Aussteller erworben hat, kommt es bereicherungsrechtlich nicht an. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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