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ID:16488
Type:L/documents; literature
Area:ZP/Plastikkarten: Kredit-, EC-, Kunden-, Geldkarte (+Schecks)
Keywords:Verrechnungsscheck; Inhaberscheck; Bargeld; Prüfungspflichten; Bereicherungsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schnauder, Franz
Title:Zur Rückabwicklung einer fehlgeschlagenen Scheckzahlung
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1069-1073
Publishing date:06/15/1996
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. September 1995 zur
     bereicherungsrechtlichen Haftung für eine durch Einlösung eines
     Schecks bewirkte fehlerhafte Vermögensverschiebung Stellung
     genommen. Dabei stand nicht bloß das Rechtsverhältnis zwischen Geber
     und Nehmer des Schecks zur Beurteilung, sondern das
     Mehrpersonenverhältnis, welches durch die Scheckzahlung der
     bezogenen Bank an den Erwerber des (vom ersten Nehmer abredewidrig
     ausgefüllten Blanko-) Schecks entstanden war. Der Streitfall (I.)
     wirft grundsätzliche Fragen der Beziehung zwischen Schuld- und
     Wertpapierrecht auf, deren Beantwortung durch den Bundesgerichtshof
     ein tragfähiges systematisches Konzept der höchstrichterlichen
     Rechtsprechung nicht erkennen läßt (II.).
     ...

     III. Ergebnis
     Der Grundsatz, wonach der Bereicherungsausgleich in
     Mehrpersonenverhältnissen in den jeweils betroffenen
     Rechtsverhältnissen und in der umgekehrten Richtung der
     Leistungsbeziehung zu suchen ist, findet Anwendung nicht nur mit
     Blick auf das Deckungs- und Valutaverhältnis, sondern auch innerhalb
     einer Leistungskette im Valutaverhältnis. Dort ist die mit der
     Einlösung des Schecks durch die bezogene Bank bewirkte
     Vermögensverschiebung in dem Leistungsverhältnis abzuwickeln, in
     welchem der mit ihrer Zuleitung angestrebte Zweck verfehlt worden
     ist. Das ist im Streitfall die schuldrechtliche Beziehung zwischen
     dem Scheckaussteller und dem ersten Schecknehmer. Auf die vom
     Bundesgerichtshof in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gestellte
     Frage, ob der Scheckinhaber eine Rückgriffsforderung gegen den
     Aussteller erworben hat, kommt es bereicherungsrechtlich nicht an.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 24/09/96. Last changed: 24/09/96.
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