Der Begriff des modernen Schuldturms beschreibt Problem-
situationen, in die private Endverbraucher geraten können. Die
Schuldturmproblematik ist eine Verbraucherrechtsproblematik. Die
Problemsituation ist die, daß der Schuldner Verbindlichkeiten
eingegangen ist, die zur Erfüllung fällg sind, die der Schuldner
jedoch nicht - jedenfalls nicht vollständig - erfüllen kann, weil
sein dafür verfügbares Vermögen, insbesondere Arbeitseinkommen,
nicht ausreicht. Dennoch wäre eine völlige Tilgung der Schuld
absehbar, wenn sich die ursprüngliche Verbindlichkeit nicht ver-
größern würde. Sie vergrößert sich aber, weil die bloße Teil-
leistung in aller Regel Verzug auslöst, und die Folgen des
Verzugs liegen darin, daß der Schuldner den Schaden zu ersetzen
hat, der dem Gläubiger aus dem Verzug entsteht. Dadurch sammelt
sich ein immer höherer Betrag an Verbindlichkeiten an, so daß
trotz fortwährender Leistungen des Schuldners ein Saldo zu seinen
Lasten verbleibt, ja auch der Saldo kann immer größer werden. Aus
diesem Grunde ist eine vollständige Tilgung nicht absehbar,
allein die Verjährung nach 30 Jahren ist in Sicht. Diese
Situation ist gemeint, wenn vom modernen Schuldturm die Rede ist.
Wenngleich nicht notwendig hier beheimatet, dräut der Schuldturm
vor allem durch die Darlehensaufnahme und ist im Bankrecht an-
gesiedelt. |