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ID:16459
Type:L/documents; literature
Area:KA/Kredit, allgemein
Keywords:Schuldturmproblematik; Verbraucherkreditgesetz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Bülow, Peter
Title:
Zum aktuellen Stand der Schuldturmproblematik, insbesondere zur
     Anwendung von § 11 Abs.3 Verbraucherkreditgesetz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1009-1014
Publishing date:06/20/1992
Der Begriff des modernen Schuldturms beschreibt Problem-
     situationen, in die private Endverbraucher geraten können. Die
     Schuldturmproblematik ist eine Verbraucherrechtsproblematik. Die
     Problemsituation ist die, daß der Schuldner Verbindlichkeiten
     eingegangen ist, die zur Erfüllung fällg sind, die der Schuldner
     jedoch nicht - jedenfalls nicht vollständig - erfüllen kann, weil
     sein dafür verfügbares Vermögen, insbesondere Arbeitseinkommen,
     nicht ausreicht. Dennoch wäre eine völlige Tilgung der Schuld
     absehbar, wenn sich die ursprüngliche Verbindlichkeit nicht ver-
     größern würde. Sie vergrößert sich aber, weil die bloße Teil-
     leistung in aller Regel Verzug auslöst, und die Folgen des
     Verzugs liegen darin, daß der Schuldner den Schaden zu ersetzen
     hat, der dem Gläubiger aus dem Verzug entsteht. Dadurch sammelt
     sich ein immer höherer Betrag an Verbindlichkeiten an, so daß
     trotz fortwährender Leistungen des Schuldners ein Saldo zu seinen
     Lasten verbleibt, ja auch der Saldo kann immer größer werden. Aus
     diesem Grunde ist eine vollständige Tilgung nicht absehbar,
     allein die Verjährung nach 30 Jahren ist in Sicht. Diese
     Situation ist gemeint, wenn vom modernen Schuldturm die Rede ist.
     Wenngleich nicht notwendig hier beheimatet, dräut der Schuldturm
     vor allem durch die Darlehensaufnahme und ist im Bankrecht an-
     gesiedelt.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 04/09/96. Last changed: 04/09/96.
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