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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 16440 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Aktien; Nennwert | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany; 04EU/European Union | Author(s): | Hirte, Heribert | Title: | Der Nennwert der Aktie - EG Vorhaben und Situation in anderen
Ländern | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | S. 753-756 | Publishing date: | 05/04/1991 | Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 AktG beträgt der Mindetsnennbetrag der
Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft 50 DM. Diese Regelung
war im Rahmen der Aktienrechtsreform 1965 eingeführt worden,
nachdem sich der Rechts- und der Wirtschaftsausschuß des
Deutschen Bundestages - auf der Grundlage sachverständiger Bera-
tung - für eine Herabsetzung des früher auf 100 DM lautenden Min-
destnennbetrages der Aktien ausgesprochen hatten. Mit der im Ver-
gleich zum alten Recht kleineren Stückelung der Aktien sollte
einem zu hohen Kursniveau für die Aktie der Gesellschaft ent-
gegengewirkt und damit auch dem kleinen Anleger die Gelegenheit
geschafft werden, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Ein-
wand, eine Senkung des Mindestnennbetrages würde sozial schwache
Kreise zum vorzeitigen Aktienkauf und zur Spekulation verleiten,
wurde von der Mehrheit der Ausschußmitglieder nicht geteilt.
Den weitergehenden Vorschlag, entsprechend manchen ausländischen
Rechten vollständig auf das Erfordernis einer Nennwertangabe zu
verzichten, hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Jedenfalls
mittelfristig dürfte eine Aufgabe des Nennwertprinzips im
deutschen Recht nicht in Betracht kommen. Weniger weitreichende
Überlegungen bezüglich einer Herabsetzung des Mindestnennbetrages
durch Änderung von § 8 Abs. 1 Satz 1 AktG dürften demgegenüber
auf kürzere Sicht eher von Erfolg gekrönt sein können.
Diesen Überlegungen soll hier durch einen Blick auf die Vorgaben
seitens der Europäischen Gemeinschaft, der anderen EG-Länder und
weiterer vor allem europäischer Staaten nachgegangen werden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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