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ID:16440
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Aktien; Nennwert
Countries/Regions:04EUDE/Germany; 04EU/European Union
Author(s):Hirte, Heribert
Title:
Der Nennwert der Aktie - EG Vorhaben und Situation in anderen
     Ländern
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 753-756
Publishing date:05/04/1991
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 AktG beträgt der Mindetsnennbetrag der
     Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft 50 DM. Diese Regelung
     war im Rahmen der Aktienrechtsreform 1965 eingeführt worden,
     nachdem sich der Rechts- und der Wirtschaftsausschuß des
     Deutschen Bundestages - auf der Grundlage sachverständiger Bera-
     tung - für eine Herabsetzung des früher auf 100 DM lautenden Min-
     destnennbetrages der Aktien ausgesprochen hatten. Mit der im Ver-
     gleich  zum alten Recht kleineren Stückelung der Aktien sollte
     einem zu hohen Kursniveau für die Aktie der Gesellschaft ent-
     gegengewirkt und damit auch dem kleinen Anleger die Gelegenheit
     geschafft werden, Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Der Ein-
     wand, eine Senkung des Mindestnennbetrages würde sozial schwache
     Kreise zum vorzeitigen Aktienkauf und zur Spekulation verleiten,
     wurde von der Mehrheit  der Ausschußmitglieder nicht geteilt.
     Den weitergehenden Vorschlag, entsprechend manchen ausländischen
     Rechten vollständig auf das Erfordernis einer Nennwertangabe zu
     verzichten, hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Jedenfalls
     mittelfristig dürfte eine Aufgabe des Nennwertprinzips im
     deutschen Recht nicht in Betracht kommen. Weniger weitreichende
     Überlegungen bezüglich einer Herabsetzung des Mindestnennbetrages
     durch Änderung von § 8 Abs. 1 Satz 1 AktG dürften demgegenüber
     auf kürzere Sicht eher von Erfolg gekrönt sein können.
     Diesen Überlegungen soll hier durch einen Blick auf die Vorgaben
     seitens der Europäischen Gemeinschaft, der anderen EG-Länder und
     weiterer vor allem europäischer Staaten nachgegangen werden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 04/09/96. Last changed: 04/09/96.
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