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ID:16236
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapiergeschäfte; Aktienhandel; Neuer Markt; Kreditinstitute; Aufklärungspflichten; Beratungspflichten
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Helmschrott, Harald;Waßmer, Paul
Title:Aufklärungs-, Beratungs- und Verhaltenspflichten von Wertpapierdienstleistern nach §§ 31, 32 WpHG bei der Anlage in Aktien des Neuen Marktes
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1853
Publishing date:09/18/1999
Der sog. Neue Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse für innovative und wachstumsstarke Aktiengesellschaften ist entgegen anfänglich zahlreich geäußerter Skepsis von den Anlegern und den Emittenten sehr gut anfgenommen worden. Die Aktien werden als notwendige und sinnvolle Ergänzung der bestehenden Anlagealternativen akzeptiert. In einem Land, wie Deutschland, das gerade dabei ist, die Aktie zu entdecken, dürfen solche Wertpapiere nicht fehlen. Während Fragen zur Rechtsnatur des Neuen Marktes, zum Kreis der Emittenten und zum Handel in Werten des Neuen Marktes aufgearbeitet werden, sind bislang Fragen der Aufklärung und Beratung der Anleger noch nicht aufgegriffen wordem.
...
Die Aufklärung gemäß §§ 31 Abs. 2 WpHG bei einer Anlage am Neuen Markt muß anleger und objektgerecht sein und den besonderen Risiken dieses Handelssegments sowie dem Informationsbedürfnis der privatanleger, die derzeit vorwiegend in den neuen Markt investieren, stärker als bisher Rechnung tragen. Zunächst ist der Anleger nicht nur nach seinen Kenntnissen, Erfahrungen und Anlagezielen, sondern auch nach seinen finanziellen Verhältnissen zu befragen.
Anschließend ist er umfassend über die Besonderheiten und vielfältigen, vergleichsweise hohen Risiken des Neuen Marktes sowie über die Risieken der konkreten Anlage aufzuklären. Hierfür reicht eine allgemeine Aufklärung über Aktien keinesfalls aus. Stets ist die Möglichkeit einer Limitierung von Aufträgen darzustellen. Bei Neuemissionen ist auf hohe Kursrisiken aufmerksam zu machen. Anleger, die erkennbar aufgrund Anlageempfehlungen Dritter handeln, sind bei Verdachtsmomenten auf die Gefahr eines Insiderhandels und gegebenenfalls eines Kapitalbetruges hinzuweisen. Eine Grundlage für die Aufklärung und Beratung könnte durch schriftliche Informationen in Form eines Informationsblattes, die Erweiterung der "Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren" oder am Besten durch eine eigenständige Informationsschrift zum Neuen Markt geschaffen werden. Bei einer wesentlichen Änderung der finanziellen Verhältnisse des Anlegers oder der Marktbedingungen ist es geboten, die Aufklärung zu wiederholen. Die Aufklärungspflichten sind hingegen reduziert, wenn ein Kunde häufiger Geschäfte im Neuen Markt getätigt hat. Verweigert ein Kunde die Aufklärung, kann der Auftrag ausgeführt werden, wenn die Aufklärung zumindest angeboten wurde. Schließlich ist auch beim EOB sicherzustellen, daß der Kunde auf konkrete Risiken der gewünschten Anlage hingewiesen wird.

Eine fokussierte Anlageberatung durch einen Wertpapierdienstleister in der Funktionn eines Designated Sponsors am Neuen Markt ist zulässig, wenn der Interessenkonflikt offengelegt und sichergestellt wird, daß eine ausgewogene Aufklärung und Beratung stattfindet. Eine empfehlung zur Anlage in Aktien des betreuten Unternehmens darf nur ausgesprochen werden, wenn die Anlage dem bestmöglichen Interesse des Kunden entspricht, wobei dem Wertpapierdienstleister ein Beurteilungsspielraum zukommt. Dies gilt entsprechend, wenn der Wertpapierdienstleister als market-maker tätig und von dem Empfehlungsverbot des § 32 Abs. 1 Nr. 2 WpHG entbunden ist. Wegen des verminderten Konfliktpotentials ist eine organisatorische Trennung von Beratung und Handel ratsam. Werden die vorstehenden Grundsätze beachtet, dürfte bei den Privatanlegern eine Erwartungslücke, die bei Fehlinvestitionen dazu führen könnte, das Risiko einer Anlage im Neuen Markt auf Anlageberater, Emisssionsbegleiter und Wirtschaftsprüfer zu überwälzen, erst gar nicht entstehen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 01/10/99. Last changed: 01/10/99.
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