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ID:16177
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand; EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut,
Keywords:Insolvenzordnung; Verbraucherkonkurs; Verbraucherinsolvenz; Gesetzgebung; Reform; Insolvenzordnung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Graf-Schlicker, Marie Luise
Title:Analysen und Änderungsvorschläge zum neuen Insolvenzrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1984
Publishing date:10/07/2000
A. Einleitung
Mit der Insolvenzordnung wurde nicht nur das Konkurs- und Vergleichsrecht grundlegende geändert, sondern auch erstmals ein spezielles Verfahren für Verbraucher und sogenannte Kleingewerbetreibende eingeführt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist neben der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung nun auch die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung natürlicher Personen.
Schon vor dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung wurde deutlich, daß sich in der praktischen Anwendung dieses Gesetzes eine Fülle von Problemen ergeben würde. Bestrebungen, die Insolvenzordnung noch vor dem Inkrafttreten in entscheidenden Punkten zu ändern, blieben erfolglos. Die ersten Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bestätigen die gravierenden Probleme bei der Anwendung des neuen Rechts, insbesondere des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens hat daher die 70. Konferenz der Justizministerinnen und -minister eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beauftragt, die Schwachstellen des Gesetzes, vorrangig des Verbraucherinsolvenzverfahrens, zu analysieren und Änderungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei sollte namentlich die Frage einbezogen werden, ob und in welchem Umfang im Verbraucherinsolvenzverfahren und im Restschuldbefreiungsverfahren Prozeßkostenhilfe gewährt werden kann. Entsprechend diesem Auftrag hat sich die Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht" unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen zunächst schwerpunktmäßig mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren befaßt und nur einige besonders dringende Problem des Regelinsolvenzverfahrens aufgegriffen. Ihre Überlegungen und Änderungsvorschläge hat sie in einem Zwischenbericht zusammengefaßt und diesen der 71. Konferenz der Justizministerinnen und - minister, die vom 24. bis 25. Mai 2000 in Potsdam getagt hat, vorgelegt. Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit den zentralen Themen des Berichts.

B. Wesentlicher Inhalt des Berichts

I. Persönlicher Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens
1. Derzeitige Rechtslage
2. Neue Abgrenzung zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren

II. Vollstreckungsschutz während des außergerichtlichen Einigungsversuchs
1. Keine gesetzliche Unwirksamkeit von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen
2. Keine gerichtliche Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung
3. Indirekter Schutz durch Ausdehnung der Rückschlagsperre und Fiktion der Zustimmungsverweigerung

III. Zulässigkeit von "Nullplänen"

IV. Probleme der Anwendbarkeit von § 850 f. ZPO auf insolvenzrechtliche Abtretungen

V. Fakultative Ausgestaltung des Schuldenbereinigungsplans

VI. Reduzierung des Kostenaufwandes
1. Verringerung der im Schuldenbereinigungsplanverfahren zuzustellenden Unterlagen
2. Reduzierung der Bekanntmachungskosten

VII. Der Zugang von mittellosen Schuldnerinnen und Schuldnern zum Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Keine Anwendung der Prozeßkostenhilfe-Vorschriften
2. Das Stundungsmodell

VIII. Kündigung von Wohnraummietverhältnissen durch den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter
1. Keine Beschränkung des Kündigungsrechts auf unangemessenen Wohnraum
2. Keine Herausnahme des Mietverhältnisses aus der Insolvenzmasse
3. Freigabe der Wohnung

IX. Probleme des Insolvenzgeldes
1. Rechtslage nach der Konkursordnung
2. Rechtslage nach der Insolvenzordnung
3. Übersicht über den Meinungsstand
4. Lösungsvorschlag der Bund-Länder-Gruppe

C. Fazit
Entsprechend ihrem Auftrag hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Insolvenzrecht" vorrangig geprüft, wie die im Verbraucherinsolvenzverfahren derzeit bestehende Kostenhürde überwunden werden kann, um möglichst vielen Schuldnern den Zugang zum Insolvenzverfahren und damit zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Sie schlägt dazu eine konsequente Senkung der Kosten und die Einführung eines Stundungsmodells vor. Darüber hinaus befürwortet sie Regelungen über die Kündiungsmöglichkeiten von Mietverhältnissen durch den Treuhänder oder Insolvenzverwalter und empfiehlt Änderungen bei den Ansprüchen, die nach der Zahlung von Insolvenzgeld auf die Bundesanstalt für Arbeit übergehen.
Die Konferenz der Justizministerinnen und - minister hat sich am 24./25. Mai 2000 in Potsdam mit dem Bericht befaßt. Sie hat die Bundesministerin der Justiz gebeten, die Ergebnisse des Berichts bei einer künftigen Reform des Insolvenzrechts zu berücksichtigen. Darüber hinaus hat sie die Arbeitsgruppe beauftragt, in einem nächsten Schritt die Probleme des Regelinsolvenzverfahrens zu analysieren und dazu Lösungsvorschläge aufzuzeigen.
Das Bundesministerium der Justiz hat auf der Justizministerkonferenz angekündigt, daß es alsbald gesetzgeberische Maßnahmen zum Verbraucherinsolvenzrecht ergreifen wird.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 08/11/00. Last changed: 08/11/00.
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