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Result No. 1 / 1: |
ID: | 15866 |
Type: | L/documents; literature |
Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; KX/Alternat.Finanzierungsformen: microfinance; Bildungsfinanzierung, Kreditrisikohandel; reverse mortgage; Wertpapierkredite |
Keywords: | Kreditinstitute; Kreditrisiko-Management; Kreditrisikohandel; Finanzinnovationen; Securization; Verbriefung; asset backed securities; ABS; Offenlegungspflichten; Bankgeheimnis; Bankenaufsicht; Bankensicherheit |
Countries/Regions: | 04EUDE/Germany |
Author(s): | Koberstein-Windpassinger, Carmen |
Title: | Wahrung des Bankgeheimnisses bei Asset-Backed Securities-Transaktionen |
Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications |
Publishing house: | Keppler, Lehmann |
Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] |
ISSN: | 0342-6971 |
Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut |
Extent: | 473 |
Publishing date: | 03/13/1999 |
Im Rahmen von Asset-Backed Securities-Transaktionen veräußern Banken eigene Kundenforderungen (meistens Kreditforderungen) und treten diese an eine Finanzierungsgesellschaft (Zweckgesellschaft; engl. Terminus: special purose vehicle) ab. Bei dieser Zweckgesellschaf handelt es sich nicht um ein Kreditinstitut. Das Bankgeheimnis gilt für sie nicht. Sie hat zudem ihren Sitz meist im Ausland (insbes. Im sog. Off.shore Ausland, z.B. den Cayman islands); der Datenschutz entspricht dort häufig nicht den deutschen Anforderungen. Außerdem könnte der Sitz im Ausland die Kreditabwicklung und eine eventuelle Proßezführung für den Kunden erschweren. .. In dem Rundschreiben 4/97 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 19. März 1997 zur Veräußerung von Kundenforderungen im Rahen von Asset-Backed Securities Transaktionen durch deutsche Kreditinstitute hat das Bundesaufsichtsamt für das Kredizwesen unter dem Abschnitt III Anforderungen für die Weitergabe von personenbezogenen Dazten des Forderungsschuldners aufgestellt. Durch eine ABS- Transaktion darf nicht die ordnungsgemäße Abwicklung des Kreditverhältnisses beeinträchtigt werden. ... |
Language(s): | de/german |
Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |