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ID:15681
Type:L/documents; literature
Area:GCP/Verbraucherschutz allgemein z.Teil nicht FDL(jur.)
Keywords:AGB-Gesetz; EG-Richtlinien; Transparenzgebot; Anwendungsbereich; Preisvereinbarung; Inhaltskontrolle; EG-Gemeinschaftsrecht; Gesetzgebung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Staudinger, Ansgar
Title:Das Transparenzgebot im AGB-Gesetz: Klar und verständlich?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1546
Publishing date:08/07/1999
Aus Gründen der Rechtskontinuität erfolgt die Transformation von Richtlinien in der Bundesrepublik vielfach unter der Maxime: Soviel gesetzgeberische Maßnahmen wie nötig, sowenig wie möglich. Dies galt auch für das Transparenzgebot der Klauselrichtlinie (RL) und s Umsetzung durch die AGBG-Novelle aus dem Jahre 1996. Die Frage, welche Anforderungen das Gemeinschaftsrecht im einzelnen an die "Qualität des Umsetzungsaktes" stellt, zählt noch weitgehend zu einer terra incognita. Dies trifft insbesondere für den zu untersuchenden Bereich privatrechtsangleichender Richtlinien zu, da hier bislang - anders als etwa im Umweltrecht - keine einschlägige Judikatur des Geichtshofes existiert. Nachfolgend werden zunächst allgemeine Grundsätze der Richtlinientransformation entwickelt (II.), anhand derer dann anschließend die Umsetzung des Transparenzgebotes überprüft wird (III.).

Richtlinienvorgaben müssen nicht zwingend durch ausdrückliche, besondere Legislativakte transformiert werden. Inwieweit ein "allgemeiner rechtlicher Rahmen" genügt, bestimmt sich nach der Konkretheit und Bedeutung der Richtlininenvorgabe, nach der Bestimmtheit der Rahmenvorschrift sowie der Qualität der Auslegungspraxis bzw. Rechtsprechungsänderung. In einem Legislativakssystem wie der Bundesrepublik ist ein richtlinienkonformer Wandel der Judikatur regelmäßig kein Surrogat für die Transformation einer detaillierten und "wesentlichen" Richtlinienvorschrift.

Das Transparenzgebot der Klauselrichtlinie ist nach Maßgabe dieser Grundsätze mangelhaft umgesetzt worden; Angesichts seiner konkreten Fassung sowie überragenden primär- und sekundärrechtlichen Bedeutung bedarf es einer ausdrücklichen gesetzlichen Veränkerung in § 24 a AGBG. der Aufnahme der §§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 in § 24 a Nr. 2 AGBG sowie einer Neufassung von § 8 AGBG.

Der Gesetzgeber bleibt damit weiterhin zur Novellierung des AGBG aufgefordert, um dadurch endlich auch dem Mißstand abzuhelfen, daß zwar der Klauselsteller zur Transparenz seiner Bedingungen verpflichtet ist, das Transparenzgebot im AGBG selbst aber - sein Sitz, Inhalt und Umfang - bislang allles andere als "klar und verständlich" ist.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 03/09/99. Last changed: 03/09/99.
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