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ID:15536
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken
Keywords:Einlagensicherung; Anlegerschutz; Entschädigung; Einlagensicherungsfonds; EG-Richtlinien; EG-Gemeinschaftsrecht; Wettbewerbsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Herdegen, Matthias
Title:Das deutsche Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetz aus europarechtlicher Perspektive
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1541
Publishing date:08/07/1999
Das am 1. August 1998 in Kraft getretene Einlagesicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAG) setzt die EG-Richtlinie zur Einlagensicherung und zur Anlegerentschädigung um. Dabei läßt das Gesetz das privatautonom begründete Sicherungssystem der privaten Banken (Einlagensicherungsfonds) über die gemeinschaftrechtliche geforderte Mindestsicherung hinaus unberührt. Hingegen sind im juristischen Schrifttum grundsätzliche Einwämde aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht erhoben worden. Danach soll das deutsche Gesetz im Zusammenspiel mit dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sowohl gegen die beiden EG-Richtlinien verstoßen,als auch EG-Wettbewerbsrecht verletzen. Dabei geht es vor allem um den Vorwurf, die Beibehaltung des freiwillog begründeten Sicherungssystems des privaten Bankensektors unterlaufe das "Exportverbot" für die Zweigstellen deutscher Banken und beschneide in unzulässiger Weise eine ergänzende Sicherung ("Topping up") für die Zweigstellen ausländischer Banken. Diese Einwände verdienen nähere Ausleuchtung in ihrer rechtlichen und tatsächlichen Substanz. Denn sie treffen den (grundrechtlichen) Schutz privatautonomer Gestaltungsfreiheit ebenso im Kern wie eine optimale Absicherung von Bankkunden. Daneben laufen die Angriffe gegen die deutsche Gesetzgebung auf eine verstärkte Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und anderer Banken mit Institutsschutz hinaus. Schließlich werfen die Angriffe gegen eine freiwillige Einlagensicherung ein interessantes Licht auf die mögliche Verlängerung des bis Ende 1999 beschränkten Exportverbots.
...
Die aus europarechtlicher Sicht formulierte Kritik am EAG wegen der Zurückhaltung des Gesetzgebers gegenüber der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken greift ins Leere. Eine Auseinandersetzung mit dieser Kritik verdeutlicht vielmehr, daß der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie seinen Spielraum in wohlbedachter Strategie ausgeschöpft hat, um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen der Richtlinie auf ein Mindestmaß zu reduzieren und den Bankkunden in Deuutschland ein hohes Schutzniveau zu erhalten. Zugleich schont der Gesetzgeber damit grundrechtliche Substanz.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/08/96. Last changed: 20/08/96.
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