Die in der renommierten Reihe der Münchener
Universitätsschriften erschienene Dissertation wendet sich einer
Thematik zu, die schon wegen der immensen Auswirkungen auf das
doing business einer Kapitalgesellschaft im Ausland an sich
nicht neu ist: die Ungleichbehandlung der aus Sicht des
Tätigkeitsstaates-fremden gegenüber der dort beheimateten
Kapitalgesellschaft. Die befruchtende Idee und die in weiten
Bereichen zustimmungswürdige Lösung freilich sind dem Umstand zu
verdanken, daß hier ein junger International-Privatrechtler
(noch) frei von einer zu sehr der eigenen Disziplin
verschriebenen Sicht die Brücke schlägt zur
verfasungsrechtlichen Seite. Mehr noch: Auch die bislang
weitgehend ebenfalls disziplinär beschränkte Sicht
verfassungsrechtlicher Autoren wird hierdurch geöffnet, denn
Bungert ist Kollisionsrechtler genug, um das Problem letztlich
als ein verfassungs-kollisionsrechtliches zu erkennen. Das Ziel
der Arbeit ist also zuvörderst kollisionsrechtsdogmatischer
Natur, Anknüpfungskriterien herauszuarbeiten, die in einem
internationalen Verfassungskollisionsrecht den Rahmen
beschreiben, in dem (ausländische) Kapitalgesellschaften sich
auf den grund- und und verfassungsrechtlichen Schutz gegenüber
Eingriffen des jeweiligen Staates berufen können. |