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ID:15442
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Kapitalanlagen; Aktienanlage; Informationspflicht; Schadensersatz; Rechtsschutz; Mißbrauch; Gesetzgebung
Countries/Regions:01..US/United States
Author(s):Lenenbach, Markus
Title:Reformen des U.S.-amerikanischen Kapitalanlagerechts: Abwehr mißbräuchlicher Schadensersatzklagen und ein "safe harbour" für Unternehmensprognosen
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1393
Publishing date:07/17/1999
Durch die Kombination des rigiden Haftungsrechts, der geschickten Nutzung des Prozeßrechts und einer seltenen Interessenlage der beteiligten Institutionen und Einzelpersonen kam es in den USA zu einer Massierung von Schadensersatzklagen im Kapitalanlagerecht, die als Bedrohung für den amerikanischen Kapitalmarkt empfunden wurde. In besonderem Maße gilt dies für Aktionärssammelklagen, die securities class actions. Fast stets, wenn es durch die Veröffentlichung schlechter Nachrichten zu einem Einbruch des Aktienkurses einer Gesellschaft kam, wurde gegen die Gesellschaft, die sie beratenden Anwälte und Wirtschaftprüfer sowie gegen die Directors und Officers der Gesellschaft eine Schadensersatzklage mit der Behauptung erhoben, die Investoren seien unrichtig oder unvollständig informiert worden.

Mit den beiden Reformen wurden, soweit sie prozessuale Regelungen enthalten, Symptome des U.S.amerikanischen Rechts angegangen, die in kapitalanlagerechtliche Schadensersatzprozessen verstärkt auftreten, an denen aber das Zivilprozeßrecht insgesamt krankt: das Mißbrauchspotential, das sich aus der geringen Subtantiierungslast in den pleadings, den Möglichkeiten des pre-trial discovery- Verfahrens und der class action ergibt. Der Grund, warum man sich gerade in einem Spezialgebiet wie dem Kapitalanlagerecht zu einer weitreichenden Reform durchgerungen hat, war eine starke Koalition von Lobbyisten.

Unternehmensverbände, Aktionärsverbände, Aktionärsvereinigungen die SEC und Anwaltsvereinigungen machten sich für die Reform stark. Sollten die Reformen tatsächlich zu einem Rückgang der mißbräuchlichen Schadensersatzklagen führen, ist zu hoffen, daß sich der U.S. Gesetzgeber daran wagt, insbesondere die class action, die auch in den USA als verfahrensrechtliches "Frankensteins Monster" angesehen wird, insgesamt zu reformieren.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 20/08/99. Last changed: 20/08/99.
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