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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15406 | Type: | L/documents; literature | Area: | SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker | Keywords: | Insider-Gesetze; ad hoc Publizität; Kreditinstitute; WpHG; Wertpapierhandelsgesetz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Kümpel, Siegfried | Title: | Insiderrecht und Ad hoc-Publizität aus Bankensicht | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 653-662 | Publishing date: | 04/13/1996 | Betrachtet man die Verbotstatbestände der Insiderregelung und die
Ad hoc-Publizität aus dem Blickwinkel einer Bank, so stellen sich
dieselben Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung, mit denen sich
auch die börsennotierten Emittenten aus dem Nichtbankenbereich
auseinandersetzen müssen. Diese Unsicherheiten bei der
Gesetzesanwendung haben aber für die Banken eine weitaus größere
praktische Bedeutung. Als Universalbanken erlangen die
Kreditinstitute auf vielfältige Weise Kenntnisse von
Insidertatsachen ihrer börsennotierten Firmenkunden aus dem
Nichtbankenbereich. Dieses Insiderwissen dürfen die Banken bei ihren
Wertpapiergeschäften nicht verwerten. Soweit dies mit ihren
vertraglichen Pflichten aus der Geschäftsverbindung mit den
Bankkunden vereinbar ist, können die Banken ihr Insiderwissen aber
im sonstigen Geschäft, insbesondere im Kreditgeschäft nutzen, um
Verluste zu vermeiden, die die Sicherheit der Einlagen ihrer Kunden
gefährden könnten. Denn das Ausnutzen von Insiderwissen ist nur
verboten, wenn diese Kenntnisse den Kauf und Verkauf von
Wertpapieren und damit den Abschluß von Wertpapiergeschäften
veranlaßt haben. Probleme aus der Verwertung solcher
Insiderinformationen können sich jedoch wegen des Verbotes der
Weitergabe von Insiderwissen ergeben. Für die Banken sind deshalb
die Berührungspunkte mit der Insiderregelung wesentlich größer als
für den Nichtbankenbereich.
...
F. Schlußbemerkung
Wie sich gezeigt hat, enthalten die gesetzlichen Bestimmungen der
Insiderregelung und der Ad hoc-Publizität eine Vielzahl unscharfer
Tatbestandsmerkmale. Dies war angesichts der Komplexität dieser
Rechtsmaterie unvermeidlich. Die starke Auslegungsbedürftigkeit
erschwert jedoch eine einigermaßen verläßliche Prognose der
Anwendung der insiderrechtlichen Verbotsnormen durch die
Rechtsprechung. Jede Rechtsberatung ist deshalb mit einer
verhältnismäßig großen Unsicherheit belastet. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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