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ID:15406
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Insider-Gesetze; ad hoc Publizität; Kreditinstitute; WpHG; Wertpapierhandelsgesetz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Kümpel, Siegfried
Title:Insiderrecht und Ad hoc-Publizität aus Bankensicht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:653-662
Publishing date:04/13/1996
Betrachtet man die Verbotstatbestände der Insiderregelung und die
     Ad hoc-Publizität aus dem Blickwinkel einer Bank, so stellen sich
     dieselben Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung, mit denen sich
     auch die börsennotierten Emittenten aus dem Nichtbankenbereich
     auseinandersetzen müssen. Diese Unsicherheiten bei der
     Gesetzesanwendung haben aber für die Banken eine weitaus größere
     praktische Bedeutung. Als Universalbanken erlangen die
     Kreditinstitute auf vielfältige Weise Kenntnisse von
     Insidertatsachen ihrer börsennotierten Firmenkunden aus dem
     Nichtbankenbereich. Dieses Insiderwissen dürfen die Banken bei ihren
     Wertpapiergeschäften nicht verwerten. Soweit dies mit ihren
     vertraglichen Pflichten aus der Geschäftsverbindung mit den
     Bankkunden vereinbar ist, können die Banken ihr Insiderwissen aber
     im sonstigen Geschäft, insbesondere im Kreditgeschäft nutzen, um
     Verluste zu vermeiden, die die Sicherheit der Einlagen ihrer Kunden
     gefährden könnten. Denn das Ausnutzen von Insiderwissen ist nur
     verboten, wenn diese Kenntnisse den Kauf und Verkauf von
     Wertpapieren und damit den Abschluß von Wertpapiergeschäften
     veranlaßt haben. Probleme aus der Verwertung solcher
     Insiderinformationen können sich jedoch wegen des Verbotes der
     Weitergabe von Insiderwissen ergeben. Für die Banken sind deshalb
     die Berührungspunkte mit der Insiderregelung wesentlich größer als
     für den Nichtbankenbereich.
     ...
     F. Schlußbemerkung
     Wie sich gezeigt hat, enthalten die gesetzlichen Bestimmungen der
     Insiderregelung und der Ad hoc-Publizität eine Vielzahl unscharfer
     Tatbestandsmerkmale. Dies war angesichts der Komplexität dieser
     Rechtsmaterie unvermeidlich. Die starke Auslegungsbedürftigkeit
     erschwert jedoch eine einigermaßen verläßliche Prognose der
     Anwendung der insiderrechtlichen Verbotsnormen durch die
     Rechtsprechung. Jede Rechtsberatung ist deshalb mit einer
     verhältnismäßig großen Unsicherheit belastet.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 10/05/96. Last changed: 10/05/96.
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