Kühbachers Arbeit ergänzt die Untersuchung der Probleme der
Konzernunternehmen. Zunächst führt er aus, warum die Konzernlage
ein besonderes Kreditrisiko darstellt. Bei einem Darlehen an ein
übergeordnetes Unternehmen steht hier vor allem das Problem der
strukturellen Nachrangigkeit im Vordergrund. Die Konzernmutter
übernimmt vielfach die zentrale Finanzierung und gibt die Mittel
an die Töchter weiter.
Im zweiten Teil seiner Arbeit behandelt Kühbacher
gesellschaftsrechtliche Fragen der Besicherung. Wird ein an die
Mutter gewährtes Darlehen zur Überwindung der strukturellen
Nachrangigkeit durch die Konzerntochter besichert, so lautet ein
Beispiel, stellt sich dies seiner Ansicht nach als Verstoß gegen
§ 30 GmbHG dar mit der Folge, daß ein Rückgewährungsanspruch der
Tochter entsteht, die alle Vorteile im Hinblick auf die strukturelle
Nachrangigkeit wieder zunichte macht.
Der dritte Teil behandelt das Darlehensrecht im Konzern. Zunächst
untersucht Kühbacher, inwieweit Änderungen der Konzernlage oder
Vorgänge bei anderen Konzernunternehmen auf geschlossene
Darlehensverträge Auswirkungen haben können. Hier geht er
insbesondere auf die Frage ein, inwieweit die Konzernierung als
wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Darlehens
führen kann. Es folgen Untersuchungen zum Thema, ob bestimmte
Sicherungsklauseln (konzernweite Negativklausel, pari-pasu-Klausel,
Konzernverrechnungsklausel u.a.) für die Darlehensvergabe an
Konzernunternehmen einer Modifikation bedürfen.
Die Ausführungen hierzu überzeugen in der Sache zwar, sind in
Anbetracht der geringen praktischen Wirksamkeit solcher Klauseln
- zumindest in Deutschland - aber deutlich zu breit geraten und
stören so das insgesamt überzeugend homogene Bild der Ausführungen. |