FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(15391)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:15391
Type:L/documents; literature
Area:KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring)
Keywords:Abtretung; Abtretungsverbot; Handelsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Bette, Klaus
Title:
Vertraglicher Abtretungsausschluß im deutschen und
     grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1909-1921
Publishing date:10/29/1994
Das Recht der Forderungsabtretung ist in Deutschland besonders
     freizügig geregelt. Die Abtretung einer Forderung bedarf keiner Form,
     sie ist nicht registrierungspflichtig; zu ihrer Wirksamkeit ist nicht
     einmal die Mitteilung der Abtretung an den Forderungsschuldner
     erforderlich. Dieser Freizügigkeit steht aber eine rechtliche
     Gestaltungsmöglichkeit gegenüber, die § 399 Fall 2 BGB eröffnet.
     Danach kann die Abtretung einer Froderung durch Vereinbarung
     zwischen Gläubiger und Schuldner ausgeschlossen werden.
     Freizügigkeit der Abtretung einerseits und Möglichkeit einer
     Ausschließungsabrede, pactum de non cedendo andererseits, sind
     gewissermaßen die beiden Seiten des Grundsatzes der Privatautonomie,
     die das BGB, insbesondere das Abtretrungsrecht, beherrscht.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 29/04/96. Last changed: 13/11/03.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.