Eine der zentralen Aufgaben von Gesetzgebung ist es, auf
Veränderungen in der Lebenswirklichkeit, auf neue Chancen ebenso
wie auf neue Herausforderungen angemessen zu reagieren. Dies gilt
im besonderen für den Bereich des Unternehmensrechts, da das
Wirtschaftsleben im besonderen Maße Veränderungen unterliegt.
Gleichzeitig darf aber auch nicht der Fehler begangen werden,
vorschnell aus reinem Aktionismus heraus, z.B. aus aktuellen
Einzelproblemen die Notwendigkeit umfassender Gesetzesänderungen
abzuleiten. Denn ebenso wie unsere Unternehmen ein "modernes", also
ein den aktuellen Herausforderungen gerecht werdendes
Unternehmensrecht benötigen, sind sie auch auf "stabile" rechtliche
Rahmenbedingungen angewiesen, auf deren Bestand sie auch
mittelfristig vertrauen können. In diesem Spannungsverhältnis muß
sich Gesetzgebung bewähren. Drei aktuelle Vorhaben aus dem
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz machen dies
deutlich. Es geht dabei um die Frage, inwieweit das Recht dazu
beitragen kann, die Unternehmensführung und -kontrolle zu optimieren,
darum, wie unser in Einzelbereichen doch schon etwas "angestaubtes"
Handels- und Handelsregisterrecht an die Bedürfnisse der Wirtschaft
angepaßt werden kann und schließlich darum, wie unser Bilanzrecht
auf die zunehmende Tendenz unserer großen Unternehmen zu reagieren
hat, den internationalen Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen. |