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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15348 | Type: | L/documents; literature | Area: | BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing | Keywords: | Kreditinstitute; Immobilienfonds,geschlossene | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Wagner, Klaus-R./Sommer, Birgit | Title: | Kredit- und Sicherheitenverlustrisiko für Kreditinstitute bei
Finanzierungen mit geschlossenen Immobilien- und Leasing-Fonds als
Schein-KGs? | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 651-566 | Publishing date: | 04/01/1995 | In 1993 beteiligten sich Kapitalanleger an 126 geschlossenen Fonds,
die von Immobilien-Fonds (Wohn-, Gewerbe-, Altenwohn- und
Altenpflegeobjekte) über Schiffonds, Fonds der Medienwirtschaft
(Kinofilm-Produktion, TV-Serien) bis Öko-Fonds (z.B. umweltgerechte
Energieerzeugung) rechten. Sie brachten eigenes Anlagekapital in
Höhe von 4255700000,- DM auf und ermöglichten damit eine
Gesamtinvestitionsvolumen von 8575200000,- DM. Ein Großteil dieser
Fondsbeteiligungen erfolgte in der Rechtsform der Publikums-KG. Im
gleichen Jahr haben Leasinggesellschaften im Auftrag ihrer Kunden
rund 55 Mrd. DM investiert, davon rund 9 Mrd DM im
Immobilien-Leasing. Hier zeichnete sich eine neue Entwicklung ab,
indem verstärkt von der Konzeption des Leasing-Fonds Gebrauch
gemacht wurde. Die (Re-) Finanzierung des Leasingguts erfolgte über
den freien Kapitalmarkt, indem als Leasinggeber vermehrt auch
Publikums-Leasing-Fonds in der Rechtsform der Publikums-KG
fungierten und z.B. Immobilien, Flugzeuge bzw. Schnellzüge
verleasten. Überall dort, wo die Publikums-KG konzeptionell und
vertraglich vorgesehen ist, zeigt sich jedoch, daß in vielen Fällen
die Voraussetzungen eines zu führenden Handelsgewerbes (§§ 161 Abs.
1, 1 Abs. 2 HGB) ebensowenig gegeben sind, wie die Voraussetzungen
des § 2 HGB. Folglich handelt es sich in diesen Fällen um sogenannte
Schein-KGs. Die steuerrechtlichen Konsequenzen haben Rechtsprechung
und Literatur schon wiederholt beschäftigt. Sie sollen hier nicht
nochmals repliziert werden. Gegenstand des hiesigen Beitrages soll
es dagegen sein, die vertrgsrechtlichen und dinglichen Konsequenzen
der Geschäftsbeziehungen mit Schein-KGs zu beschreiben, dem sich
das Aufzeigen prospektiver Folgen anschließt. Dies soll an den
Beispielen der Leasing-Fonds-KG bzw. geschlossenen Immobilienfonds
als Publikums-KG verdeutlicht werden. Konzeptionsformen mit
mittelbaren Beteiligungen von Kapitalanlegern bleiben im folgenden
außer Betracht. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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