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ID:15348
Type:L/documents; literature
Area:BA/Kreditinstitute,insgesamt - Finanzkonzerne, Zentralbanken, Staatsbanken; SAG/Investmentfonds,geschlossene: Immobilien, Medien, Schiffe, Leasing
Keywords:Kreditinstitute; Immobilienfonds,geschlossene
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Wagner, Klaus-R./Sommer, Birgit
Title:
Kredit- und Sicherheitenverlustrisiko für Kreditinstitute bei
     Finanzierungen mit geschlossenen Immobilien- und Leasing-Fonds als
     Schein-KGs?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:651-566
Publishing date:04/01/1995
In 1993 beteiligten sich Kapitalanleger an 126 geschlossenen Fonds,
     die von Immobilien-Fonds (Wohn-, Gewerbe-, Altenwohn- und
     Altenpflegeobjekte) über Schiffonds, Fonds der Medienwirtschaft
     (Kinofilm-Produktion, TV-Serien) bis Öko-Fonds (z.B. umweltgerechte
     Energieerzeugung) rechten. Sie brachten eigenes Anlagekapital in
     Höhe von 4255700000,- DM auf und ermöglichten damit eine
     Gesamtinvestitionsvolumen von 8575200000,- DM. Ein Großteil dieser
     Fondsbeteiligungen erfolgte in der Rechtsform der Publikums-KG. Im
     gleichen Jahr haben Leasinggesellschaften im Auftrag ihrer Kunden
     rund 55 Mrd. DM investiert, davon rund 9 Mrd DM im
     Immobilien-Leasing. Hier zeichnete sich eine neue Entwicklung ab,
     indem verstärkt von der Konzeption des Leasing-Fonds Gebrauch
     gemacht wurde. Die (Re-) Finanzierung des Leasingguts erfolgte über
     den freien Kapitalmarkt, indem als Leasinggeber vermehrt auch
     Publikums-Leasing-Fonds in der Rechtsform der Publikums-KG
     fungierten und z.B. Immobilien, Flugzeuge bzw. Schnellzüge
     verleasten. Überall dort, wo die Publikums-KG konzeptionell und
     vertraglich vorgesehen ist, zeigt sich jedoch, daß in vielen Fällen
     die Voraussetzungen eines zu führenden Handelsgewerbes (§§ 161 Abs.
     1, 1 Abs. 2 HGB) ebensowenig gegeben sind, wie die Voraussetzungen
     des § 2 HGB. Folglich handelt es sich in diesen Fällen um sogenannte
     Schein-KGs. Die steuerrechtlichen Konsequenzen haben Rechtsprechung
     und Literatur schon wiederholt beschäftigt. Sie sollen hier nicht
     nochmals repliziert werden. Gegenstand des hiesigen Beitrages soll
     es dagegen sein, die vertrgsrechtlichen und dinglichen Konsequenzen
     der Geschäftsbeziehungen mit Schein-KGs zu beschreiben, dem sich
     das Aufzeigen prospektiver Folgen anschließt. Dies soll an den
     Beispielen der Leasing-Fonds-KG bzw. geschlossenen Immobilienfonds
     als Publikums-KG verdeutlicht werden. Konzeptionsformen mit
     mittelbaren Beteiligungen von Kapitalanlegern bleiben im folgenden
     außer Betracht.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 23/04/96. Last changed: 04/03/08.
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