Eine hinreichend abgrenzende und eindeutige Definition des in-house
banking existiert weder in der wirtschaftswissenschaftlichen
Literatur noch in der Praxis. Insbesondere erscheint eine Abgrenzung
zum oftmals synonym verwendeten Begriff "corporate banking"
notwendig, wobei sich eine Differenzierung aus Sicht der
Nachfragerseite anbietet: So werden beim in-house banking die
Bankleistungen der Konzern-treasury oder der Finanzholding nur für
die Konzertochtergesellschaften erbracht; die
Thyssen-Konzern-treasury fungiert beispielsweise als in-house-bank
für den Thyssen-Konzern. Im Gegensatz dazu werden im Rahmen des
corporate banking Finanzdienstleistungen auch für Dritte erstellt.
Unterschiede können jedoch nicht nur von den unterschiedlichen
Nachfragern her, sondern auch in der jeweiligen Zielsetzung
festgestellt werden. Vornehmliches Ziel des in-house banking ist
es, die Kosten bei der Inanspruchnahme von Bankleistungen durch die
Eigenerstellung deutlich zu senken. Das corporate banking hingegen
wird primär als Instrument der Absatzförderung eingesetzt; im
Vordergrund stehen bei letzterem also nicht kosten-, sondern
ertragsorientierte Überlegungen. Besonders deutlich wird das Ziel
der corporate bank am Beispiel der Automobilindustrie. Fast jeder
Automobilkonzern hat seine Finanzdienstleistungen mittlerweile in
einer eigenständigen Bank verselbständigt (Fordbank, BMW-Bank,
Renault-Bank). Auch ist das corporate banking im Gegensatz zum
in-house banking nicht neu. Bereits seit Anfang der 80er Jahre
dominieren Großunternehmen der Automobilindustrie mit Kleinkrediten
und Herstellerleasing ein wichtiges Segment des
Konsumentenkreditgeschäfts. Insbesondere bei der
Automobilfinanzierung sind die Banken seit längerem schon durch die
Automobilunternehmen verdrängt worden. Schließlich unterliegt das
corporate banking - im Gegensatz zum in-house banking - aufgrund
der Fremdbedarfsdeckung auch den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. |