Das Going Private ist der Spezialfall einer Unternehmensübernahme.
Im Gegensatz zu dem vielbeschriebenen "feindlichen" Szenario handelt
es sich dabei durchaus um eine absolut "freundliche" Übernahme, ja,
es sind die bestehenden Kontrollinhaber der Gesellschaft selbst,
die als deren Käufer auftreten. Die Erfassung als ein gesonderter
rechtlicher Tatbestand rechtfertigt sich mithin deshalb, weil diese
Transaktionen praktisch wie keine anderen einen immanenten
Interessenkonflikt bergen. Sie werden so zugleich zum Prüfstein für
unsere Rechtsordnung. Eine Herausforderung besonderer Art stellt
auch die für diese Transaktionen typische, aber auch bei anderen
Unternehmensübernahmen anzutreffende Finanzierungsart dar
(Stichwort: "LBO"). Anders als in den USA, wo sich Lehre und Praxis
eingehend mit der Thematik von Going Private-Transaktionen
beschäftigt haben, fehlte bisher eine solche Untersuchung für die
Schweiz. |