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ID:15254
Type:L/documents; literature
Area:zxKI/nach Konvertierung II per Hand
Keywords:Insolvenzordnung; Insolvenzverfahren; Kosten; Gläubigerbefriedigung; Zahlungsunfähigkeit; Kreditsicherheiten; Insolvenzanfechtung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Schwemer, Rolf-Oliver
Title:Regelungen zur Überwindung der Massearmut in der Insolvenz
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:1155
Publishing date:06/12/1999
1. Einführung

Der zurückliegende Jahreswechsel brachte für in ei-ner Krise befindliche Unternehmen und überschuldete private Verbraucher in Deutschland erhebliche Änderungen. Jahrelange Diskussionen über die Praktikabilität des bisherigen zweispurigen Konkurs- und Vergleichsrechts sowie nahezu zwei Jahrzehnte andauernde gesetzgeberische Vorbereitungen mündeten in der Insolvenzordnung (Ins0), die nunmehr nur noch ein einziges einheitliches Insolvenzverfahren vorsieht, Die InsO ist am 1.Januar 1999 in Kraft getreten und hat die bisherigen drei Insolvenzgesetze - die Konkursordnung (KO), die Vergleichsordnung (Vgl0) und die in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung (Ges0) - abgelöst.

Aufgabe eines Insolvenzverfahrens ist es, beim wirt-schaftlichen Zusammenbruch einer Person oder eines Unternehmens einen Ordnungsrahmen bereitzustellen, durch den eine geregelte Abwicklung der Vermögens- und Haftungsverhältnisse erfolgen kann und insolvenzbedingte Folgeschäden auf das notwendige Maß begrenzt werden. Allerdings vermochten die KO und die Vgl0 in zunehmendem Maße diese Aufgabe nur noch unzureichend zu erfüllen. Das gerichtliche Vergleichsverfahren kam in weniger als 1% aller Insolvenzfälle zur Anwendung und hatte damit in der gerichtlichen Praxis so gut wie keine Bedeutung mehr. Die Funktionsunfähigkeit der KO dokumentiert sich insbesondere darin, daß seit Beginn der 80ger Jahre rund drei Viertel aller Verfahren mangels Masse gar nicht mehr eröffnet wurden. Noch 1950 lag dieser Anteil bei nur 27 %, 1960 bei 35% und 1970 bei 47%. Soweit es überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung kam, wurden die Konkursverfahren in aller Regel mit nur sehr bescheidenen Ergebnissen durchgeführt. Die durchschnittliche Konkursquote für nicht bevorrechtigte Gläubiger betrug in den letzten Jahren lediglich zwischen 3 und 5%. In der Reformdiskussion kam mit dem einprägsamen Schlagwort vom "Konkurs des Konkurses" die Problematik des bisherigen Insolvenzrechts anschaulich zum Ausdruck.
...
Zusammenfassung
In der Insolvenzordnung sind zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden, die zur Überwindung der Massearmut beitragen sollen. Hierzu zählen die Erweiterung und Neudefinition der Eröffnungsgründe, die Verschärfung der Anfechtungsvorschriften sowie die Einbeziehung des
Neuerwerbs in die Insolvenzmasse. Des weiteren ist die Insolvenzmasse von den Kosten der Feststellung und Verwertung von Sicherungsgegenständen entlastet worden, und es sind Möglichkeiten geschaffen worden, einer Masseschmälerung durch eine rechtzeitige Einstellung von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen zu begegnen. Schließlich sind die Anforderungen an die Eröffnung von Insolvenzverfahren herabgesetzt worden, indem die Kosten, die zur Verfahrenseröffnung gedeckt sein müssen, auf den Kernbereich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten reduziert wurden.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 16/07/99. Last changed: 25/07/02.
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