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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15230 | Type: | L/documents; literature | Area: | KA/Kredit, allgemein | Keywords: | Kreditvertrag; Vertragsabschluß; Vertragsklauseln; Kreditnehmer; Auskunftspflicht; Bonität; Kreditwürdigkeit; AGB-Banken | Countries/Regions: | 01..US/United States | Author(s): | Wittig, Arne | Title: | Representations and Warranties | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 985 | Publishing date: | 05/22/1999 | Somit hat die anglo-amerikanische Praxis, ausführliche und detaillierte Tatsachenbehauptungen im Kreditvertrag festzuschreiben, gegenüber der deutschen Gestaltung von Kreditverträgen auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen zumindest dann keine wesentlichen Vorteile im Hinblick auf die Steuerung von Kreditrisiken, wenn sich der Kreditgeber im Vorfeld des Kreditvertrages sämtliche Informationen, die für seine Kreditentscheidung wesentlich sind, vom Kreditnehmer einholt oder bestätigen läßt. Denn die allgemeine Auskunftspflicht des Kreditnehmers, verbunden mit der Kündigungsregelung in Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken, führt auch ohne gesonderte Vereinbarung zu Rechten der Kreditinstitute, die den anglo-amerikanischen Representations and Warranties entsprechen. Deutschen Kreditegebern, die für eine engere und präzisere Festlegung des anfänglichen Kreditrisikos detailliertere Angaben des Kreditgebers zu dessen tatsächlichen Verhältnissen, so wie in Representations and Warranties üblich, für erforderlich halten, bleibt es unbenommen, entsprechende Auskünfte vom Kreditnehmer zu verlangen, die dann über Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken in den Kreditvertrag einbezogen sind. Duch diese Funktion der AGB-Kündigungsregelung können deutsche Kreditinstitute den erheblichen Aufwand für die juristisch einwandfreie Formulierung von Representations and Warranties durch schlichte Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Kreditvertrag sparen; ein Gesichtspunkt, der in Zeiten wachsenden Kostendrucks nicht zu unterschätzen ist. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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