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Your Request: | | Result No. 1 / 1: | ID: | 15223 | Type: | L/documents; literature | Area: | zxKI/nach Konvertierung II per Hand; EV/Verschuldung, Überschuldung, Sozialhilfe, Armut, | Keywords: | Insolvenzordnung; Insolvenzverfahren; Insolvenzordnung; Verbraucherkonkurs; Verbraucherinsolvenz | Countries/Regions: | 04EUDE/Germany | Author(s): | Richrath, Jochen | Title: | Erste Erfahrungen mit dem neuen Insolvenzrecht - eine Bestandsaufnahme | Source: | Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann Related publications | Publishing house: | Keppler, Lehmann | Publishing Place: | Frankfurt, M. [u.a.] | ISSN: | 0342-6971 | Remark: | Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut | Extent: | 1977 | Publishing date: | 10/07/2000 | Die InsO, das "Jahrhundertgesetz" zur Ablösung von KO, VerglO und GesO, ist nunmehr fast zwei Jahre in Kraft. Das Gesetz hat viele Änderungen mit sich gebracht. Nahezu revolutionär muteten die Neuerungen an, das Insolvenzverfahren nicht ausschließlich als Verteilungsverfahren für die Gläubiger, sondern auch als Sanierungschance für das in Schwierigkeiten geratene Unternehmen zu verstehen (Stichwort "Insolvenzplan"). Ebenfalls radikal neu - und bis heute rechtspolitisch umstritten - ist die Einführung der Verbraucherinsolvenz mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Ein weiteres Charakteristikum ist die Tendenz zur Masseanreicherung, manifestiert insbesondere durch verschärfte Anfechtungsmöglichkeiten, weitergehende Befugnisse des Insolvenzverwalters, gerade im Hinblick auf die Verwertung von Kreditsicherheiten, sowie die damit zusammenhängenden Kostenbeiträge der gesicherten Gläubiger. Es war also zu erwarten, daß eine große Umwälzung der Insolvenzverfahren stattfinden würde. Um es vorwegzunehmen, dies kann aus der Praxis nicht bestätigt werden. Das Motto lautet hier eher "Evolution statt Revolution"...... 1. Die Bank in der Sanierungsphase des Unternehmens 2. Rangrücktrittserklärung im Lichte des Überschuldungsstatus nach § 19 Abs.2 InsO 3. Der vorläufige Insolvenzverwalter 4. Anfechtungsmöglichkeiten 5. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ..Zum Schluß kommend gilt das Fazit, wie bereits eingangs erwähnt, daß in der Praxis eher Evolution statt Revolution zu beobachten ist. Eine Hauptschwierigkeit besteht bislang in der Bewertung bestehender Meinungsstreitigkeiten zur Auslegung einzelner InsO-Vorschriften, da BGH-Entscheidungen noch fehlen. Dies ist sicher nicht untypisch für ein neues Gesetz. Es sind auch bereits einige Schwachstellen des neuen Gesetzes deutlich geworden, Klarstellungs- und Nachbesserungsbedarf wird erkennbar. Auch dies ist für ein derart komplexes Gesetzgebungsverfahren allerdings nur wenig überraschend. Aus Sicht der Kreditwirtschaft ist festzustellen, daß insgesamt im Übergang von der KO zur InsO durchaus ein großes Maß an Kontinuität zu beobachten ist. Die Justizministerkonferenz hat im Sommer 1999 eine Arbeitsgemeinschaft zur Analyse von Schwachstellen des neuen Gesetzes eingesetzt. Auf deren Ergebnisse und Vorschläge darf gespannt gewartet werden. | Language(s): | de/german | Data input: | IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen |
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