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ID:15187
Type:L/documents; literature
Area:KU/Unternehmensfinanzierung (inkl. Leasing und Factoring); KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Unternehmensfinanzierung; management buy out; MBO; GmbH; Kreditsicherheiten; Stammkapital; Geschäftsführerhaftung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Steinbeck, Anja
Title:Besicherung von Gesellschafterverbindlichkeiten durch die GmbH
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:885
Publishing date:05/08/1999
Die Bestellung von Sicherheiten durch Gesellschaften mit beschränkter Haftung für Verbindlichkeiten ihrer Gesellschafter ist nicht ungewöhnlich. Im Regelfall handelt es sich insoweit nicht um Rechtsgeschäfte, die die Gesellschaft auch im Namen ihres üblichen Geschäftsbetriebs mit Dritten abschließen würde. Die Sicherheiten werden vielmehr üblicherweise aufgrund des bestehenden Gesellschaftsverhältnisses und ohne die Gewährung von Gegenleistungen bestellt. Bevor einzelne mit der Besicherung von Gesellschafterverbindlichkeiten zusammenhängende Probleme besprochen werden, sollen zunächst zwei in der Praxis anzutreffende Fallgestaltungen dargestellt werden, bei denen die Besicherung von Gesellschafterverbindlichkeiten durch die Gesellschaft üblich ist.

1. Fremdfinanzierte Unternehmenskäufe
Bei einem hohen Maß fremdfinanzierten Unternehmenskauf (Leverage Buy-Out -LBO oder Management Buy-Out MBO) werden der oder die Erwerber (im Fall des MBO die Geschäftsführung der Gesellschaft, eventuell mit weiteren Finanzinvestoren, im Fall des LBO die Finanzinvestoren) zunächst eine Erwerbsgesellschaft (üblicherweise eine GmbH - "Neu- GmbH") errichten, die dann als Erwerber des Zielunternehmens auftritt. Die zur Finanzierung des Unternehmenskaufs erforderlichen Mittel werden der Neu-GmbH vollständig oder nahezu vollständig von einer oder mehreren Banken als Darlehen zur Verfügung gestellt. Da Darlehensnehmer der Bank die beinahe mittellose Neu-GmbH ist, deren einzige Aktiva die erworbenen Geschäftsanteile an dem Zielunternehmen sind, hat die kreditgebende Bank ein Interesse daran, sich gegen die mit der weit-gehenden Vermögenslosigkeit des Darlehensnehmers verbundenen Ausfallrisiken durch die Hereinnahme möglichst umfangreicher Kreditsicherheiten zu sichern.

Primäre Kreditsicherheit ist zunächst die Verpfändung der Geschäftsanteile an dem Zielunternehmen durch die Neu-GmbH. Allerdings sind damit bereits die Möglichkeiten zur Darlehensbesicherung aus dem Vermögen der Neu-GmbH erschöpft. Die Verpfändung der Geschäftsanteile allein sichert die Darlehensrückzahlungansprüche der Bank wegen der strukturellen Nachrangigkeit der Gläubiger eines Gesellschafters gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft aber nur unzureichend. Kann der Darlehensnehmer den Kredit nicht zurückzahlen und tritt damit der Sicherungsfall ein, wird die Verwertung des Pfandrechts an den Ge-schäftsanteilen der Zielgesellschaft nur selten nennenswerte Erlöse bringen'.

Die Bank wird daher verlangen, daß auch die Zielgesellschaft Vermögenswerte aus dem Gesellschaftsvermögen bereitstellt, um die Darlehensansprüche gegenüber der Neu-GmbH zu besichern. Da zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung die Neu-GmbH die Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft noch nicht hält, wird der Darlehensvertrag die Verpflichtung der Neu-GmbH enthalten, die Geschäftsleitung des Zieluntemehmens nach Vollendung des Unternehmenskaufs zu veranlassen, die entsprechenden Sicherheiten zu bestellen.

2. Zentrale Konzernfinanzierung
Die zweite Fallgestaltung betrifft die zentrale Konzernfinanzierung durch Cash-Management ("Cash-Pooling")'. Das Cash-Pooling führt zu einem zentralen Liquiditätsausgleich im Konzern und dient vor allem der Minimierung von Finanzierungskosten im Konzern. Dabei übernimmt eine Konzerngesellschaft, beispielsweise die Muttergesellschaft, die Funktion einer Clearingstelle. Über ein Bankkonto der als Clearingstelle dienenden Gesellschaft findet täglich ein Saldenausgleich der Konten aller am Cash Pool beteilig-ten Konzerngesellschaften statt.

Sofern eine Außenfinanzierung durch Kreditaufnahme notwendig ist, tritt im Regelfall allein die als Clearingstelle dienende Gesellschaft als Kreditnehmer auf. Über den Cash Pool gelangt die zugeführte Liquidität dann an die Konzerngesellschaften, die die Finanzmittel benötigen.

Auch in dieser Fallkonstellation sieht sich die kreditgebende Bank einer Situation gegenüber, bei der die Bestellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer allein die Ausfallrisiken der Bank nur unzureichend sichert. Die dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellten Finanzmittel verbleiben nicht bei dem Kreditnehmer, sondern werden durch diesen an die einzelnen Konzerngesellschaften weitergereicht. Die Bank wird die Kreditvergabe daher von der Bedin-gung abhängig machen, daß auch die einzelnen Konzerngesellschaften Vermögensgegenstände zur Besicherung der Darlehensverbindlichkeit der als Clearingstelle dienenden Gesellschaft bereitstellen.

3. Problemstellung
In beiden Fallgestaltungen versucht die kreditgebende Bank, auch auf das Vermögen der Gesellschaft (Zielunternehmen bzw. abhängige Konzerngesellschaft) zum Zweck der Besicherung der Verbindlichkeiten des kreditnehmenden Gesellschafters (Neu-GmbH bzw. Muttergesellschaft) zuzugreifen. Die Art der von der Bank verlangten Sicherheiten hängt davon ab, welche Vermögenswerte bei der Gesellschaft bestehen. Grundsätzlich kommen alle Kreditsicherungsmittel in Betracht: Bürgschaft bzw, Garantie des Zielunternehmens/der Konzerngeseljschaft für die Darlehensverbindlichkeiten der Muttergesellschaft, Bestellung von Grundpfandrechten an Grundstücken im Gesellschaftsvermögen, Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen (Anlagen, Maschinen, Vorräte) oder Sicherungsabtretung von Forderungen.

Vor dem Hintergrund der Kapitalerhaltungsregeln des GmbHG (§§ 30, 31) ist äußerst umstritten, ob und inwieweit die Bestellung von Sicherheiten für Ver-bindlichkeiten eines Gesellschafters durch eine GmbH zulässig ist und welche Rechtsfolgen eine im Einzelfall unzulässige Sicherheitenbestellung nach sich zieht. Die Untersuchung beschäftigt sich allein mit den Fällen, in denen die kreditnehmende Muttergesellschaft alleinige Gesellschafterin der sicherungsge-benden GmbH ist. Die speziellen Fragen, die sich ergeben, wenn eine sicherungsgebende GmbH mehrere Gesellschafter hat und Sicherheiten nur für Verbindlichkeiten eines Gesellschafters bestellt, wer-den nicht behandelt'.

II. Zulässigkeit der Besicherung von Gesellschafterverbindlichkeiten
1. Einführung
2. Bestellung von Sicherheiten als Auszahlung von Vermögen der Gesellschaft
3. Auszahlung an einen Gesellschafter

III. Die Rechtsfolgen
1. Verbot der Auszahlung/Erstattung von Leistungen
2. Weitere gesetzliche Bestimmungen

IV. Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers
V. Verletzung der Geschäftsführungsbefugnis und Mißbrauch der vertretungsmacht
1. Anwendbarkeit der Regeln über den Mißbrauch der Vertretungsmacht
2. Voraussetzungen
a) Objektiver Tatbestand
b) Voraussetzungen in der Person des Vertragspartners
c) Voraussetzungen in der Person des Vertreters
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 25/06/99. Last changed: 25/06/99.
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