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ID:15179
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Wertpapiere; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Inhaltskontrolle
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Edgar Joussen
Title:Die Inhaltskontrolle von Wertpapierbedingungen nach dem AGBG
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1861-1869
Publishing date:10/29/1995
I.Einleitung
     Nach einigen Urteilen jüngerer Zeit ist nur vereinzelt in der
     wissenschaftlichen Diskussion ein Problem aufgenommen worden, das
     schon aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung dringen einer Lösung
     nähergebracht werden muß. Es geht um die Inhaltskontrolle von
     Wertpapierbedingungen, hier im besonderen die nach dem Gesetz über
     Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG). Dabei spielt es letztlich
     keine Rolle, welche Art von Wertpapierbedingungen man betrachtet,
     denn die Grundprobleme sind jeweils dieselben.
     Ein Anleger erwirbt Wertpapiere, und insbesondere eine
     Schuldverschreibung enthält eine Vielzahl von Bedingungen, die sie
     näher charakterisieren. Bekannt geworden ist in jüngerer Zeit vor
     allem der Fall der Klöckner-Genußscheine. Hier war in den
     Genußscheinbedingungen vorgesehen, daß das Genußscheinkapital ohne
     Beteiligung der Genußscheininhaber im selben Verhältnis wie das
     Grundkapital der Gesellschaft herabgesetzt werden konnte. Nach
     vermeintlichen Verlusten wurde hiervon Gebrauch gemacht und die
     Genußscheine entschädigungslos eingezogen, obwohl sich später heraus-
     stellte, daß noch Kapital vorhanden war. Der BGH prüfte die
     Genußscheinbedingungen zumindest bezüglich des Verfahrens der
     Herabsetzung am Maßstab des AGBG und ließ die endgültige Einziehung
     passieren.
     Auch die Entscheidung "Bremer Bankverein" ist von Bedeutung. Erneut
     ging es um die Ausgabe von Genußscheinen - und zwar von zwei Tranchen
     über je 15 Millionen DM an den damaligen Großaktionär des Bremer
     Bankvereins, die Kredietbank N.V. Auch wenn es in diesem Fall
     eigentlich nicht um die Wertpapierbedingungen als solche ging, soll
     dieser relativ bekannte Fall als Beispiel in der vorliegenden
     Untersuchung herangezogen werden.
     Letztlich war auch das OLG Frankfurt mit einem entspechenden Fall
     befaßt. Es mußte sich mit der Frage auseinandersetzen, ob eine
     Regelung in Anleihebedingungen, welche für die Wirksamkeit einer
     vertragsmäßigen Kündigung durch die Emittentin die Veröffentlichung
     ihrer Erklärung im Bundesanzeiger genügen ließ, wirksam war.
     Jedesmal kann man sich die Frage stellen, ob die Bedingungen dieser
     Wertpapiere, vor allem zum Zweck eines effektiven Anlegerschutzes,
     überprüfbar sind. Erst wenn man diese Frage bejaht und den Maßstab
     festlegt, darf man dogmatisch den zweiten Schritt vollziehen und
     inhaltlich zur Prüfung schreiten. Diese Untersuchung beschränkt sich
     auf die erste Frage und versucht eine Antwort darauf, ob
     Wertpapierbedingungen einer Inhaltskontrolle, hier insbesondere nach
     dem AGBG, unterliegen. Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit
     dieser Frage in der Klöckner-Entscheidung trotz eines eher allgemein
     gehaltenen Obersatzes eigentlich nur am Rande, bei der Entscheidung
     "Bremer Bankverein" kam es hierauf nicht an, währden das OLG
     Frankfurt immerhin einen Teilbereich der Problematik auf den Punkt
     brachte und zutreffen eine Inhaltskontrolle nach dem AGBG ablehnte.

     V. Zusammenfassung
     Wertpapierbedingungen im Rahmen einer Selbstemission fallen unter
     das AGBG. Wegen des eingeschränkten persönlichen
     Anwendungsbereiches widerfährt Kaufleuten nur ein geringerer Schutz
     als Normalanlegern.
     Bei Fremdemissionen läßt sich eine Inhaltskontrolle nach dem AGBG
     nicht aufrechterhalten. Auch eine analoge Anwendung oder eine
     Anwendung des AGBG wegen Gesetzesumgehung kommt nich in Betracht.
     Es bleibt demnach bei Fremdemissionen nur eine allgemeine
     Inhaltskontrolle der Wertpapierbedingungen nach § 242 BGB.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 28/11/95. Last changed: 28/11/95.
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