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ID:15173
Type:L/documents; literature
Area:KS/Sicherheiten, Bürgschaft
Keywords:Kreditsicherheiten; Sicherungsübereignung; Eigentumsvorbehalt
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Joachim E.Rottnauer
Title:
Die Mobiliarkreditsicherheiten unter besonderer Berücksichtigung
     der besitzlosen Pfandrechte im deutschen und englischen Recht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S.1127-1128
Publishing date:07/15/1995
Rottnauer kommt bei seiner rechtsvergleichenden Betrachtung zu dem
     Ergebnis, daß das Prinzip der Publizität nicht auf einem
     "scholastischen Grundgedanken" wurzelt, sondern vom Gesetzgeber je
     nach Ordnungszusammenahng unterschiedlich ausgestaltet wurde. Aus
     diesem Ansatz heraus kritisiert er die Insolvenzrechtsreform, die
     Inhaber besitzloser Mobiliarsicherheiten, wie Sicherungseigentum,
     verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt und
     Sicherungsabtretung, zu einem Verfahrensbeitrag heranzuziehen,
     während die Immobiliarsicherheiten sowie das Faustpfand- und die
     Registerpfandrechte grundsätzlich keine Einschränkung ihrer
     bisherigen insovenzrechtlichen Stellung hinzunehmen bracuehn. Wenn
     man diesen Weg beschreite, so Rottnauer, müsse man dem Kreditverkehr
     brauchbare Ersatzlösungen anbieten. Als solche schlägt er die
     Zulassung besitzloser Pfandrechte vor. Das Interesse des
     kreditierenden Pfandgläubigers tendiere nicht von ungefähr nach
     einer unter leichten Bedingungen zu bestellenden Kreditsicherheit,
     die ihm die Last der Besitzinnehabung erspart. Sein
     Individualinteresse kollidiere daher mit dem ihm von Gesetzes wegen
     zugedachten Individualschutz in Gestalt einer verschräften
     Publizität. Auf diese verschärften publizitären Faktoren, die
     ausschließlich seinem Interesse dienten, müsse er um des Vorteils
     einer erleichterten Besicherung willen verzichten können.
     Daß der übrige Rechtsverkehr zu seinem Schutz Anspruch auf die
     Publizität von Sicherheiten zumindest in Form der Registrierung
     solcher Sicherheiten haben könnte, wird von Rottnauer nicht für
     ausschlaggebend gehalten. Die in England verlangte
     Registrierungspflicht für nicht publizitäre Sicherheiten,
     insbesondere bei den Verlängerungs- und Erweiterungsformen des
     Eigentumsvorbehalts, zeigt indes, für wie wichtig dort diese
     Informationsquelle des Rechtsverkehrs über die Kreditbelastungen
     der jeweiligen Vertragspartner gehalten wird. Eine derartige
     Schutzfunktion kann auch der Gutglaubensschutz nicht übernehmen.
     Insgesamt eine instruktive Arbeit, die gerade auch dem Praktiker
     einen guten Überblick über die Kreditsicherheiten im deutschen und
     englische Recht bietet.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 23/11/95. Last changed: 23/11/95.
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