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ID:15143
Type:L/documents; literature
Area:ZA/Zahlungsverkehr, allgemein, Zahlungsgewohnheiten , Zahlungsmittel
Keywords:Zahlungsverkehr,bargeldloser; Schutzpflicht; Schadensersatz
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Alfons van Gelder
Title:Schutzpflichten zugunsten Dritter im bargeldlosen Zahlungsverkehr?
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S.1253-1262
Publishing date:07/22/1995
I. Vorbemerkung
     Das Problem der Drittschutzwirkung kann un muß nicht für jede Form
     des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gesondert behandelt werden. Unter
     Vernachlässigung des Auslandszahlungsverkehrs werde ich mich auch
     im übrigen auf Überweisung, Lastschrift und Scheckverkehr
     beschränken. Die dabei angesprochenen Fragen und das bereits aus
     dem Fragezeichen zum Thema ableitbare Ergebnis sind
     verallgemeinerungsfähig. Da die Auffassung von der Drittschutzwirkung
     im Zahlungsverkehr daran leidet, daß sie Schutzpflichten im
     wesentlichen ohne greifbare Voraussetzungen postuliert und sich
     insoweit mit der von Canaris vertretenen Lehre von der
     Vertrauenshaftung deckt, die von ihm als Grundlage der
     Drittschutzwirkung herangezogen wird, ist eine Auseinandersetzung
     mit dieser Lehre unumgänglich. Der sich danach ergebende Stoff kann
     im Rahmen eines Referats nur konturiert und damit notwendig
     provozierend dargestellt werden.
     Den Ablauf des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat Hdding in einer
     Art "magischen Viereck" festgehalten, in dem die Eckonukte der einen
     Seite von dem Zahlungspflichtigen und der Zahlstelle (=Schuldner
     und Schuldnerbank) eingenommen werden. Zwischen Schuldner und
     Schuldnerbank besteht das Deckungsverhältnis, zwischen Gläubiger
     und Gläubigerbank das Inkassoverhältnis. Das Verhältnis zwischen
     den beiden beteiligten Banken (die Möglichkeit von Zwischenbanken
     kann hier vernachlässigt werden) ist das Interbankverhältnis und
     schließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner das
     Valutaverhältnis. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen
     den im Viereck unmittelbar benachbarten Beteiligten. Diese vier
     Verhältnisse erzeugen bereits eine Fülle von Problemen. Das ist aber
     offenbar nicht kompliziert genug. Deshalb müssen auch auf den
     Diagonalen des Vierecks Rechtsverhältnisse her. Nun haben aber der
     Schuldner nichts mit der Gläubigerbank und der Gläubiger nicht mit
     der Schuldnerbank zu tun. Hier muß Abhilfe geschaffen werden.
     Schließlich soll es Schuldverhältnisse mit Schutzwirkung für Dritte
     geben, und schon fängt der Jurist an zu konstruieren. - Und mit
     diesen Konstruktionen von Ansprüchen möchte ich mich befassen.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 14/11/95. Last changed: 14/11/95.
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