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ID:15132
Type:L/documents; literature
Area:SW/Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Investmentfonds(Aktien-, Renten-, Misch-,Geldmarktfonds), Aktienbörsen, Broker
Keywords:Aktiengesellschaften; Hauptversammlung; Auskunftspflicht; Bezugsrecht
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Hartwig Heinze
Title:Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Aktienrecht
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1822-1824
Publishing date:10/14/1995
I. Der Wortlaut unseres Gesellschaftsrechts, speziell des
     Aktienrechts, führt den Unternehmensjuristen in vielen Fällen nicht
     weiter. Der Gesetzgeber hat, teils unbeabsichtigt, teils
     beabsichtigt, um nämlich einer Fortentwicklung durch die
     Rechtsprechung nicht vorzugreifen, Lücken gelassen. Außerdem haben
     sich neue Phänomene in der Rechtswirklichkeit entwickelt, die der
     Gesetzgeber nicht voraussehen konnte. Die Konsequenz ist eine sehr
     umfangreiche gesellschaftsrechtliche Literatur, die aus unserer
     Rechtskultur nicht mehr fortzudenken ist.
     II. Der Praktiker ist gut beraten, wenn er sich nicht allein auf
     die "h.M." verläßt. Das deutsche Gesellschaftsrecht ist weitgehend
     case law geworden. Auch wenn die doctrine of stare decisis des
     common law für unsere Rechtsordnung nicht gilt, wird ein
     Unternehmensjurist, der sich zutraut, eine vom BGH bereits behandelte
     Fallkonstellation vor den Gerichten zu einem anderen Ergebnis zu
     führen, dies sorgfältig prüfen. Die Entscheidung wird ihm dadurch
     erleichtert, daß die Urteile insbesondere des II. Zivilsenats
     durchweg klar erkennen lassen, was die ratio decidendi isst und was
     ein blosses obiter dictum. Das hier zu besprechende Werk macht
     insbesondere letzteres deutlich. Sein besonderer Wert liegt darin,
     daß nicht nur der Leitsatz und hieraus abzuleitende Rechtssätze
     dargestellt werden, sondern der Entscheidungsweg des Gerichts
     nachvollzogen wird. Dies geschieht in einer bemerkenswert
     ausführlichen Auseinandersetzung mit den Lehrmeinungen. Gäbe es
     nicht in der Rechtsprechun gdes BGH noch weiße Flecken - was sich
     daraus erklärt, daß die Gerichte viele den Praktikern drängende
     Fragen jedenfalls höchstrichterlich noch nicht entschieden hatten
     - dann könnte man das Werk ohne weiteres als Lehrbuch des
     Aktienrechts bezeichnen. Dies ist es jedenfalls in den angesprochenen
     Bereichen. Zuweilen unternimmt der Verfasser es auch, Entscheidungen
     seines Senats mit der gebotenen Zurückhaltung auf Fallgestaltungen
     zu extrapolieren, die in der Wissenschaft behandelt, aber noch nicht
     höchstrichterlich entschieden worden sind.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
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    Created: 07/11/95. Last changed: 07/11/95.
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