Ein erster Hauptteil des Bandes präsentiert den ambitionierten
Versuch der theoretischen Grundlegung für ein "social banking".
Freilich sprechen auch hier die meisten Referenten aus der Praxis,
und so verbreitet dieser erste Teil eher politische Aufbruchstimmung
als daß er wissenschaftlichen Fortschritt bringt. Deutschlich wird
diese Absicht nicht zuletzt in einer dem Band vorangestellten
"European Declaration for Social Consumer Rights". Auch das
programmatisch angelegte Eingangsreferat von Reifner (welches hier
aus Platzgründen pars pro toto herausgegriffen sei) enttäuscht
insoweit alle Erwartungen des wissenschaftlich interessierten Lesers.
Reifner postuliert zwar nicht mehr und nicht weniger als einen "new
approach in law and economivs". Seine Ausführungen verweigern isch
jedoch konsequent nahezu allem, was in den letzten 20 Jahren über
den Zusammenhang von Markteffizienz und Gerechtigkeit, über Ökonomik
der Umverteilung oder über die Funktion von Finanzmärkten gedacht
worden ist. Bezeichnenderweise enthält der Aufsatz - außer einigen
Selbstzitaten - auch keinerlei Fußnotennachweise. Im Detail ist die
Darstellung gelegentlich von etwas einseitiger Optik. Die
Behauptung etwas, Kredtiverträge berücksichtigten nicht das Risiko
künftiger Arbeitslosigkeit (27), muß angesichts der Verbreitung der
Restschuldversicherung zumindest als gewagt gelten.
...
Der zweite Hauptteil des Bandes gibt die insgesamt 13 Länderberichte
aus der EU, deren größeren Mitgliedsländern, der Schweiz,
Skandinavien und den USA wieder. Es sind diese - mit reichhaltigen
Datenmaterial aufwartenden - "empirischen" Berichte, die das Buch
trotz aller Defizite im Grundsätzlichen wertvoll machen. Dem
Rezensenten ist kein anderes Sammelwerk bekannt, in dem in ähnlicher
Fülle und Vielfalt das Arsenal marktkomplementärer und
marktkompensatorischer, präventiver und therapeutischer,
selbstorganisatorischer und regulatorischer Instrumente zur
Eindämmung der Verbraucherverschuldung vorgeführt wird - von der
Schuldnerberatung bis zum sog. Verbraucherkonkurs, vom Verbot der
Kreditvermittlung über Zinsobergrenzen bis zu neuen Formen der
Geldforderungsvollstreckung. Und insoweit erweist es sich durchaus
als Vorzug, daß hier Praktiker "von der Front" illusionslos und
(weitgehend) vorurteilsfrei von ihren Erfahrungen mit der
Verbraucherverschuldung und deren Bekämpfung berichten können. |