FIS Money Advice
 
  
           
 
  
Your Request:
ID(15115)[Back] [Next] [Edit request]
Result No. 1 / 1:
ID:15115
Type:L/documents; literature
Area:KH/Immobilienfinanzierung, Baufinanzierung, Hypothekenkredit, Bausparen, Lebensversicherung
Keywords:Vorfälligkeitsentschädigung; Zinsfestschreibungsfrist; Privatautonomie; Aufhebungsvereinbarung; Kündigung
Countries/Regions:04EUDE/Germany
Author(s):Frank Wenel
Title:
Rechtliche Grundlagen der Vereinbarung eines
     Vorfälligkeitsentgelts mit Verbrauchern
Source:Wertpapier-Mitteilungen : WM ; Fachorgan für das gesamte Wertpapierwesen. - Frankfurt, M. : Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann   Related publications
Publishing house:Keppler, Lehmann
Publishing Place:Frankfurt, M. [u.a.]
ISSN:0342-6971
Remark:Gebundene Ausgabe / Zeitschriftenformat im Institut
Extent:S. 1433-1439
Publishing date:08/19/1995
Der wirtschaftliche Zweck eines Hypothekarkredits besteht regelmäßig
     darin, dem Grundeigentümer langfristig die Zuführung von Kapital
     zu ermöglichen, das er für die Bodenwirtschaft, die Errichtung von
     Gebäuden oder deren Reparatur benötigt. Verbraucher nehmen
     grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen üblicherweise zum Zweck einer
     Bau- oder Immobilienerwerbsfinanzierung auf. Die Standardkonditionen
     derartiger Finanzierungen in Form von Annuitätendarlehen sehen
     Endlaufzeiten von 25 bis 30 Jahren vor, wobei sich Anfang der 70er
     Jahre die sogenannte Abschnittsfinanzierung druchgesetzt hat, bei
     welcher die Konditionene des Darlehens in bestimmten Intervalle,
     die in der Regel 5 bis 10 Jahre betragen, neu vereinbart werden.

     7. Zusammenfassung

     Nach Abschluß eines Darlehensvertrages kann der Darlehensgeber auf
     die Einhaltung der Vertragsabrede vertrauen, insbesondere hat er
     einen Anspruch darauf, daß der Darlehensnehmer während der
     vereinbarten Zinsfestschreibungszeit die vereinbarten
     Darlehenszinsen zahlt. Will der Darlehensnehmer das Darlehen
     entgegen der vertraglichen Vereinbarung vorzeitig zurückzahlen,
     kann der Darlehensgeber diesen Wusch ablehnen oder ihm gegen Zahlung
     eines Vorfälligkeitsentgelts entsprechen. Dieses Entgelt wird ein
     Kreditinstitut so kalkulieren, daß es wirtschaftlich nicht
     schlechter steht, als es bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung
     gestanden hätte. Für die in der Öffentlichkeit neuerdings erhobene
     Forderung nach Herabsetzung der Vorfälligkeitsentgelte unter das
     Erfüllungsinteresse der Bank besteht aus Rechtsgründen keine
     Rechtfertigung. Sie ist einem Kreditinstitut im Interesse seiner
     vertragstreuen Kunden, die das Entgegenkommen der Bank gegenüber
     einzelnen Kunden letztlich bezahlen müssen, nicht zuzumuten.
Language(s):de/german
Data input:IFF : Institut Für Finanzdienstleistungen
Back - Next - Edit request
  
           
    Created: 24/10/95. Last changed: 24/10/95.
Information concerning property and copy right of the content will be given by the Institut For Financial Services (IFF) on demand. A lack of explicit information on this web site does not imply any right for free usage of any content.